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Vierzehnter Abschnitt.
§. 2.
Es sind in diesem Maaße zwei Eintheilungen üb
lich/ eine zehntheilige, und eine zwölftheilige
(Decimal- und Duodecimal - Maaß).
Im ersteren wird die Länge der Ruthe in zehn De
cimalfuße, der Decimalfuß in zehn Decimalzolle, und
der Decimalzoll, wenn man will, in zehn Decimallinien
getheilt. Kleineren Theilen besondere Namen zu geben, ist
nicht üblich, sondern man drückt sie nur durch Decimal-
brüche der Linie aus. Übrigens wird jeder der mit De-
cimalbrüchen schon bekannt ist, begreifen, daß man alle
Namenveränderungen in diesem Maaße so gut als ohne
Rechnung machen könne, und daß es überhaupt sehr
leicht ist, in diesem Maaße jede Lange unter einer ein
zigen Benennung auszudrücken, da jede kleinere Benen
nung immer als ein zehntheiliger Bruch der größeren
vorgestellt werden kann. Dieses Maaß ist gesetzlich bei
allen Vermessungen im Gebrauch, ist aber dennoch, ohn-
geachtet seiner Einfachheit und Bequemlichkeit nirgends
in die Werkstätte der Künstler und Handwerker überge
gangen.
Daß es nöthig sei, sich in Len Namen-Veränderungen in die
sem Maaße zu üben, bedarf wohl keiner Erinnerung.
§. 3. '
Im zw ölfth eiligen Maaße wird die Ruthe in zwölf
Duodecimalfuße, und der Duodecimalfuß in zwölf Duo-
decimalzolle getheilt. Was aber den Duodecimalzoll be
trifft, so wird dieser am gewöhnlichsten in acht Achtel-