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Vierzehnter Abschnitt.
nung kann übrigens aus den folgenden Absätzen ent
nommen werden.
§. 13.
Reduction des zwolftheiligen Flächen
maßes auf zehntheiliges. Auch hier erhält man
wie (§. 7. und 8.) die bequemste Rechnungsform, wenn
man zuerst alles unter die Benennung Huadrat-Ru-
the bringt, welche beiden Maaßen gemein ist. Gesetzt,
man sollte 34° 139" 73"□ ddc. in Decimalmaaß ver
wandeln, so ist die Rechnung folgende:
34° 139' 73" □ ddc.
6,0833... '
34° 139',50694... □ ddc.
11, 625578...
34 °,9687982... □ ddc. oder de.
In der zweiten Zeile sind bloß 73" durch 12 divi-
dirt und der Quotient 6,0833 ist nochmals in der drit
ten Zeile mit 12 dividirt, und dadurch in Decimalbrüche
des Quadrat-Fußes verwandelt worden.
Die 139,50694 Quadrat-Fuß der dritten Zeile sind
ferner in der vierten Zeile durch 12, und in der fünften
nochmals durch 12 dividirt, und dadurch zu Decimal-
brüchen der Quadrat-Ruthe gemacht worden.
Unter dieser Benennung ist es nun gleichgültig, ob
man die Zahl für ddc. oder de. Maa-ß nehmen will.
Hier fodert der Sinn der Frage das Letztere, und es ist
aus (§. 11.) klar, daß man nun ohne wirkliche Rech
nung die Zahl 34,9687982 unter jeder beliebigen Ein
heit des de. Flächenmaaßes lesen kann.