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Sechzehnter Abschnitt.
wird zuerst die Länge K des Bogens in Grade verwan
deln müssen. Nun ist die Länge der halben Kreislinie,
durch Theile des Halbmessers r allsgedrückt, — m (XV. 6.),
also das Verhältniß b •• m gegeben. Nennt man also die
gesuchte Lange des Bogens in Graden cp, so ist : 180
dem vorigen Verhältniß gleich, woraus sich die Regel zur
Berechnung von leicht finden läßt.
Ist (f in Graden gefunden, so muß man aus dem Mittel
punkte eines Kreises einen Halbmesser ziehen, an diesen mit
dem Transporteur einen Winkel — y so genau als möglich
anlegen (IX. 17.), so wird dadurch zugleich ein Bogen von
der Größe cp abgeschnitten (IX. 13.).
§. 8. Lehrsatz.
Vergleichung eines Kreisausschnittes mit einem
Dreieck.
Der Satz selbst sowohl als der Beweis seiner Richtigkeit er
geben sich sehr leicht aus (X. 15.) verglichen mit (XV. 1.).
§.9. Aufgab e.
Den Flächeninhalt eines vorliegenden Kreisausschnit
tes zu berechnen.
Die Hauptsache der Auflösung ergiebt sich unmittelbar aus
(§. 8.). Es ist aber bestimmt anzugeben,
3. welche Linien oder Winkel, und in welcherlei Maaß jedes
Stück zu messen.
d. Dann ist zu zeigen, welche vorläufige Rechnung zu machen
sei, wobei von (§. 3.) oder (§. 5.) Gebrauch zu machen
sein wird.
c. Endlich ist die Hauptrechnung anzuzeigen, und alles durch
wirkliche Berechnung eines gezeichneten Ausschnitts zu er
läutern.
§.10. 3 U f st tz.
a. Unter welchen Bedingungen sind zwei Kreisaus
schnitte ähnlich {