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UBER. LINEARE DIFFERENTIALGLEICHUNGEN.
und festzustellen, ob dieselbe mit den Gleichungen
(B 3 .)
dz
dx x
d n ~'z
dx n ~ 1
{X = 1,2,.ß —1)
gemeinschaftliche Lösungen besitzt.
Nach No. 2 lässt sich dieses so ausdrücken;
II. Im Allgemeinen ist die nothwendige und hinreichende
Bedingung dafür, dass das System (S) gemeinschaftliche Lösungen
besitzt, die, dass die Substitutionen eines geeigneten Funda
mentalsystems von Integralen der Gleichung (A 2 .) von a; 2 , ..., aj
unabhängig werden, wenn x solche Umläufe vollzieht, die auch
y, Vii 2/o, • •., Va-i ihre Anfangswerthe zurückführen.
Die Coefficienten r k der Differentialgleichung (A 2 .) und die Coefficienten
Af in (B 3 .) müssen hierzu q — 1 in No. 3 Gleichung (3.) charakterisirten
Systemen von Gleichungen genügen, welche für die einzelnen Parameter
x 0 a? a , x aufzustellen sind.
Aus dem Vorhergehenden ergiebt sich auch:
III. Die Entscheidung darüber, ob die Lösungen des Systems
partieller Differentialgleichungen (S) ünbestimmtheitsstellen zu
lassen, kann von der Untersuchung der gewöhnlichen Differential
gleichung (A 2 .) abhängig gemacht werden.
Diesen Satz werden wir bald durch ein Beispiel zu erläutern Gelegen
heit haben.
169] 7.
Ein besonders interessantes Beispiel zu den Systemen partieller Diffe
rentialgleichungen (S) der vorigen Nummer bietet sich in den folgenden in
neuerer Zeit vielfach behandelten simultanen partiellen Differentialgleichungen
dar:
d 2 z
dz dz
(L)
dx 2
d 2 z
, , dz , dz
(2.)
dx dy
d 2 z
dz dz
(3.)
dy 2