ZUR THEORIE DER PARTIELLEN DIFFERENTIALGLEICHUNGEN.
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Ans (1.) und (2.) folgt demnach
welches System mit (E.) ühereinstimmt.
I. Es genügen also die Functionen BT demjenigen Systeme
von Differentialgleichungen in Bezug auf die Variable ¿c, welches
von den Functionen R befriedigt wird.
Bezeichnen wir daher ein Fundamentalsystem von Lösungen der Glei-
chungen (E.) mit 22“’, R™, ..., 22™, wo
n (n + 1)
(40
v
2
und
so ist
(J.)
worin die Grössen c von x unabhängig sind. Diese Grössen behalten
für alle Combinationen von a, ß denselben Werth, haben aber im
Allgemeinen verschiedene Werthe für die verschiedenen Lösungen
J) ai des Gleichungssystems (F.), (F'.) und für die verschiedenen
Lösungen R ai des Gleichungssystems (E.) im Ausdrucke von W a? in
Gleichung (G.).
4.
Ehe wir unseren Gegenstand weiter verfolgen, schalten wir folgende Di-
gression über Systeme von linearen Differentialgleichungen mit zwei unab
hängigen Veränderlichen ein.
Sei
(h)
(i = 1, 2,..., n)
Es soll festgestellt werden, wann ein Fundamentalsystem von Integralen dieses
Systems gleichzeitig das System
(2.)
befriedigt.
(*=1,2,..., n)