Göttingische gelehrte Anzeigen. 18 31 April 2 3.
Eine am 15. April von dem Hofr. Gauss der Königl. Societät überreichte
Vorlesung :
Theoria residuorum hiquadraticorum, Commentatio secunda,
ist die Fortsetzung der bereits im sechsten Bande der Commentationes novae abge
druckten Abhandlung, wovon auch in unsern Blättern zu seiner Zeit 1825 April 11
eine Anzeige gemacht war- Auch diese Fortsetzung, obgleich mehr als doppelt
stärker wie die erste Abhandlung, erschöpft den überaus reichhaltigen Gegenstand
noch nicht, und erst einer künftigen dritten Abhandlung wird die Vollendung
des Ganzen verbehalten bleiben.
Obgleich die Grundbegriffe dieser Lehren und der Inhalt der ersten Abhand
lung als allen, die aus der hohem Arithmetik ein Studium gemacht haben, be
kannt vorausgesetzt werden können, wollen wir doch jene zur Bequemlichkeit
solcher Freunde dieses Theils der Mathematik, welchen die erste Abhandlung nicht
gleich zur Hand ist, hier kurz in Erinnerung bringen. In Beziehung auf eine
beliebige ganze Zahl p heisst eine andere k ein biquadratischer Rest, wenn es
Zahlen der Form —k gibt, die durch p theilbar sind; im entgegengesetzten
Fall heisst sie biquadratischer Nichtrest von p. Es ist zureichend, sich hiebei auf
den Fall einzuschränken, wo p eine Primzahl der Form 4z? —(— 1, und k durch
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