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NACHLASS.
Es erhellet hieraus, dass auch die Verbindlichkeit II. sich mit ziemlicher Zuverlässigkeit wird zu
Gelde anschlagen lassen, und dass um diese Rechnungen für I. und II. zu führen, herbeigeschafft werden
müssen die Bestimmungen von Geburtsjahr und Tag, für
die einzelnen jetzt lebenden Witwen,
für deren Kinder unter 2 0 Jahren, wo solche vorhanden sind, wie bei der Frau Hofr. M.,
der Frau G. J. R. M. und der Frau Prof. H.
für die jetzt verheiratheten Mitglieder,
für deren Ehefrauen.
Ad III. Am bedenklichsten muss aber das Unterfangen erscheinen, den jetzigen Geldwerth der
Verbindlichkeit der Kasse gegen die künftigen Theilnehmer in saecula saeculorum in Zahlen auszudrücken,
versteht sich, nach den jetzigen Statuten, und nach der jetzigen Grösse der Pensionen und Beiträge. Und
doch ist es nothwendig, dass man in den Stand gesetzt werde, sich hiervon einen wenigstens angenäherten
Begriff zu machen, denn es handelt sich ja gerade davon, dass die Stabilität, nicht von einer demnächst
nach Umständen in ihren Einrichtungen abzuändernden Witwenkasse, sondern von unsrer Witwenkasse
nach ihren jetzigen Hinrichtungen begutachtet werden soll. Man wird hierbei natürlich nicht vergessen, dass
die Rechnung von gewissen Elementen abhängig bleibt, die theils schon jetzt nur näherungsweise abzu
schätzen sind, theils im Laufe der Zeit sehr bedeutende Abänderungen erleiden können. Von solchen Ele
menten nenne ich zwei, die Höhe des Zinsfusses und die Anzahl der durchschnittlich jährlich hinzutreten
den neuen Mitglieder.
Die Höhe des Zinsfusses steht bei einer Anstalt, die nur zu einem sehr kleinen Theile auf fortge
hende Beiträge, der Hauptsache nach auf Capitalrente basirt ist und bleiben soll, offenbar mit der Grösse
des erforderlichen Capitals in genauem (verkehrtem) Verhältnisse dergestalt, dass wenn z. B. in einem Zeit
punkte die Schenkung eines Capitals von 7 0000 Thl. gerade zureichten, eine durchschnittlich immer jähr
lich gleich viel neue Mitglieder annehmende Gesellschaft zu sustentiren bei einem Zinsfuss von 4 p.c., das
Herabsinken des Zinsfusses auf p.c. die Erhöhung des Capitals auf 80000 Thl. erfordern würde. Ich halte
diesen Umstand in Beziehung auf die Schivierigkeit der Begutachtung, gerade für den unerheblichsten. Die
Begutachtung kann mehr nicht thun, als die Grösse des Einflusses in ein klares Licht zu stellen, woraus
sich die Folge von selbst ergibt, dass nothwendig schon dafür gesorgt werden muss, dass das Capital
durchschnittlich jährlich eine angemessene Erhöhung erhalte, um dem im Laufe der Zeit allmählig aber
unfehlbar eintretenden Sinken des Zinsfusses zu begegnen.
Ebenso einleuchtend ist es, dass die Grösse des erforderlichen Capitals genau der Anzahl der durch
schnittlich jährlich beitretenden neuen Mitglieder (ceteris paribus) proportional sein wird. Wir können zu
nächst nur-unsre eignen Erfahrungen zum Grunde legen, die seit 100 Jahren vorliegen, und wo natürlich
die neuern und neuesten Zeiten unser Urtheil vorzugsweise leiten müssen. Se. Magnificenz bemerkt mit
Recht, dass die aus den gesteigerten wissenschaftlichen Bedürfnissen und Anforderungen hervorgegangene
Vergrösserung der Zahl der Professoren einen wesentlichen Einfluss auf das Bestehen solcher Professoren
witwenkassen haben muss, die hauptsächlich auf Capital fundirt sind. Es ist also sehr wohl möglich, dass
die Göttingischen Ergebnisse z. B. seit den letzten 30 oder 40 Jahren keinen ganz richtigen Maassstab
für die Zukunft, zumal für die Zukunft späterer Jahrhunderte bilden können; aber diese Ungewissheit liegt
in der Natur der Veränderlichkeit aller menschlichen Dinge, die Folgen davon treten allmählig hervor, und-
man begegnet ihnen nur durch eine niemals einschlummernde Vigilanz. In unserm Falle also macht man
seine Rechnung für das zur nachhaltigen Erfüllung der Verbindlichkeit III. erforderliche Capital nach un-
sern besten jetzigen Kenntnissen, vergisst nicht, dass eben wegen jener Ungewissheit ein etwas grösseres
Capital vorhanden sein müsse, wiederholt die Rechnung fortwährend in bestimmten nicht gar zu grossen