Full text: [Wahrscheinlichkeitsrechnung und Geometrie] (4. Band)

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NACHLASS. 
Vielmehr scheint mir noch 
3) möglich und dienlich, dass es jetzt zur beständigen Norm gemacht werden dürfte, die Witwen 
pensionen jedesmal um 10 Thl. zu erhöhen, so oft sich der Fundus um 50 0 0 Thl. vermehr hat 
und die Zahl der Witwen noch nicht über das maximum von 15 gestiegen ist. Es ist klar, dass 
man dies thun kann, denn eine Erhöhung von 10 Thl. für 15 Witwen beträgt 150 Thl. und 
5000 Thl. zu 3 proc. geben eben so viel Interesse. Dass aber der nächste Erhöhungs - Termin 
bald eintreten kann, wenn auch unsere Kasse keine ausserordentliche Zuflüsse erhält, dies lässt 
sich wenigstens sehr wahrscheinlich berechnen. Da wir gegenwärtig nur 10 Witwen zu pensio- 
niren haben, so müssen, wenn der neue Zuschuss zu den Beiträgen bewilligt wird, alle Jahr über 
1000 Thl. der Kasse bleiben, folglich 5000 Thl. schon in 5 Jahren zum fundus hinzugekommen 
sein, wenn sich die Zahl der Witwen indessen nicht vermehrt; setzt man aber auch den höchst 
unwahrscheinlichen Fall, dass die Zahl jedes Jahr um Eine Witwe vermehrt würde, bis sie das 
maximum von 15 erreicht hätte, so würde es doch kaum 10 Jahre anstehen können. 
Gut möchte es wenigstens sein, wenn in dem Bericht an Kön. Regierung dieser Umstand erwähnt 
würde.’ 
Da über den wesentlichen Inhalt dieses Artikels weiter unten bei der Prüfung des KßiTTER'schen Gut 
achtens und der daran geknüpften Folgerungen, und an andern Stellen das Nöthige Vorkommen wird, so 
sollen hier nur ein paar Nebenumstände berührt werden. 
I. Auffallend ist, aus der Feder des Curators der Witwenkasse, die unrichtige Angabe-der Wit 
wen-, oder vielmehr Pensionenzahl. Es waren damals nicht 10 Witwen, und auch nicht 10 Pensionen, 
sondern 8 Witwen, und, unter Hinzuzählung der Kinder des am 8. Junius 17 94 verstorbenen Professors 
B., zusammen 9 Pensionen. Auch lässt sich diese Unrichtigkeit nicht etwa dadurch erklären, dass der 
Abgang der zuletzt an fremdem Orte (Halle) verstorbenen Witwe (M.) dem Curator damals noch unbe 
kannt gewesen sei; denn es findet sich, dass der Betrag der Pension für das letzte halbe Jahr (Michaelis 
17 93 bis Ostern 1794) auf eine von P. mitunterzeichnete und vom 3. Mai 17 94 datirte Quittung der Er 
bin erhoben ist. 
II. Die Schlusszeile (‘Gut möchte es wenigstens u. s.w.’) lässt uns etwas im Dunkeln rücksichtlich 
der Frage, für was der abgeschriebene Artikel eigentlich genommen werden soll, ob für einen förmlichen 
zur Beschlussnahme verstellten Antrag, oder nur für eine hingeworfene Idee. Von einer für alle künfti 
gen Zeiten geltenden bestimmten Normirung der veränderlichen Pensionshöhe war weder in dem Rescript, 
noch in den vorhergehenden Verhandlungen die R,ede gewesen. Es war dies also ein vierter zu den be 
reits in Deliberation begriffenen neu hinzukommender Gegenstand, und zwar ein solcher, der den drei 
andern an Wichtigkeit keinesweges nachstehend die sorgfältigste allseitige Prüfung erforderte. Wer einen 
auf ein solches Ziel eigens gerichteten Antrag einbringt, ist sich doch der Wichtigkeit der Sache bewusst, 
welche durch die Bezeichnung einer solchen Lebensfrage mit ‘dieser Umstand’ schwerlich genug hervor 
tritt. Bei einer Äusserung hingegen, die nur den Charakter eines gelegentlich hingeworfenen Gedankens 
hat, ist man schon nachsichtiger gegen eine durch Unachtsamkeit entschlüpfte Unrichtigkeit, und gegen 
eine noch mangelhafte Wortfassung. Durch die Numerirung mit (3) lasse man sich hiebei nicht irre ma 
chen. P. zählt in seinem Aufsatze nicht die Vorschläge, sondern die aus den vorausgeschickten Rechnungs 
überschlägen von ihm abgeleiteten Folgerungen. Sein Nr. 1 enthält die Folgerung, dass alle gegen die 
Verlängerung der Waisenpensionen vorgebrachten oder vorzubringenden Einwürfe sich erledigen, wenn man 
die proponirte Erhöhung der Beiträge annehme; und sein Nr. 2 die, dass zwar die allgemeine Erhöhung 
der Pensionen auf 130 Rth. füglich sofort geschehen könne, die exceptionelle Erhöhung auf 150 Rth. für 
die sechs ältesten Witwen hingegen weder gerecht noch rathsam sei.
	        
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