ANWENDUNG DER WAHRSCHEINLICHKEITSRECHNUNG ETC.
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Unter solchen Umständen tritt die Wichtigkeit der Function des Vorsitzenden einer berathenden
Körperschaft hervor, der die einzelnen Fragepunkte scharf zu sondern, jeden an seinen rechten Platz zu
stellen, und in lichtvoller alle Zweideutigkeit ausschliessender Wortfassung zur Berathung und Abstimmung
zu bringen hat. •
Im vorliegenden Falle war es F., dem als zeitigem Prorector dieses Geschäft oblag. Er setzte un
ter dem 22. Julius das Rescript, das KnxTTEE’sche Gutachten und das P.’sehe P. M. bei sämmtlichen Pro
fessoren in Umlauf, mit einer Auffordei’ung, welche ich in F.’s eignen Worten vollständig hieher setze:
Sie möchten sich schriftlich darüber erklären, ob Sie dem ganzen Vorschläge P.’s beitreten, oder
über die einzelnen Fx-agepunkte, nemlich l) in welchem Maasse die Erhöhung der Pensionen
gerecht und rathsam scheine P 2) Ob die Verlängerung der Dauer der Pension nach der Eltern
Tode bis zum 20 sten Jahre des jüngsten Kindes gewünscht werde? 3) Die von Königlicher Re
gierung in Voi'schlag gebrachte Erhöhung der jährlichen Beiträge auf 10 Thl. C. M. genehmigt
werde, ohne Bedingung; oder unter der Bedingung von Nr. 2.
Man sieht, dass der letzte Artikel von P.’s P. M. (oben S. [l 36]) mit keinem Worte erwähnt ist.
Ich selbst habe nun zwar keinen Zweifel, dass F. denselben (vielleicht die schwere Wichtigkeit ‘dieses Um
standes ’ nicht genug würdigend) als ein schon in seinem Nr. i mitenthaltenes Anhängsel betrachtet haben
mag: aber eben so wenig zweifle ich, dass diese Nichterwähnung, zumal im Contraste zu der präcis logischen
Form, in welcher F. seinen dritten Fragepunkt auftreten lässt, sehr dazu beigetx-agen hat, jene Hauptfi’age
für viele, vielleicht für die meisten Votanten in den Hintex-gx'und zu rücken. Ich habe daher geglaubt, diese
an sich gerigfügigen Nebenumstände hier mitberühren zu müssen, weil dadurch die sonst so auflallende Er-
scheinung erklärlicher wird, dass von 41 Votanten auch nicht ein einziger sich in eine Discussion über jenen
Hauptfragepunkt eingelassen hat (wenn man nicht E.’s Votum S. [13 9] dafür gelten lassen will); ja dass er
von den meisten Votanten gar nichts und eigentlich nur von zwei Votanten auf ganz unzweideutige Art
überhaupt erwähnt ist.
Diese schriftlichen Verhandlungen (vom 2 2. Julius bis 6. August) sind sehr voluminös, und manche
einzelne Abstimmungen sehr ausführlich; allein sie drehen sich fast ausschliesslich um die F.’sehen Frage
punkte 2 und 3, welche, besondex’s der letzte, vielfachen Widex-spruch fanden; imgleichen um einige neue
im Laufe der Verhandlung eingebx^achte Vorschläge, namentlich den einer Aufhebung der bisherigen Frei
heit, erst später unter doppelter Nachzahlung der,Beiträge in die Witwenkasse eintreten zu können, wel
cher Vorschlag von einigen Votantexx unterstützt, von andern nachdrücklich zurückgewiesen wurde. Ich
werde von diesen Abstimmungen nur einige wenige anführen, die mit meinem Gegenstände in näherer
Verbindung stehen.
R. erklärt sich überhaupt allen Verändex-ungen abgeneigt, will aber den Beschlüssen der Mehrheit
beitreten. Den P.’sehen Art. 3 erwähnt er zwar gar nicht, wohl aber die Principfrage, welche demselben
zum Grunde liegt, und in Beziehung auf welche er der von P. bei der frühem Abstimmung aufgestellten
Behauptung (oben S, [l33] Z. [21]) sehr entschieden entgegentritt.
Er könne, sagt er, sich nicht von der Richtigkeit des Grundsatzes übei’zeugen, dass bei Erhöhung
der jetzigen Witwenpension darauf gesehen werden müsse, dass in der Folge nicht etwa die Nothwendig-
keit entstehe, sie zu vermindern, und den künftigen Witwen weniger zu geben, als die jetzigen ei’halten.
Dieser Grundsatz würde allerdings xdchtig sein, wenn (wie bei andern Witwenkassen) die Existenz der Kasse
bloss auf die Beiträge basirt wäre. Allein, da die Professoren-Witwenkasse ein Beneficium sei, die Bei
träge fast für Nichts zu rechnen, und die Theilnahme an dem Beneficium für jeden Professor eine Bedin
gung seiner Vocation: so gelte, weit natürlicher, der Grundsatz
Jede Witwe erhält die möglichst hohe Pension, die der Fonds bei ihrem Lebzeiten verstattet.