ANWENDUNG DER WAHRSCHEINLICHKEITSRECHNUNG ETC.
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Eine subtile Wortkritik könnte vielleicht Gründe auffinden, die für die erste Hypothese sprechen
würden, wobei ich mich aber um so weniger aufhalten will, da ich selbst diese Hypothese für zulässig
nicht halten kann, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil sonst P. mit seinen eignen Grundsätzen
(oben S. [13 3]) in Widerspruch stehen würde. Ich glaube vielmehr, dass er, verleitet durch das KniTTEE’sche
Gutachten, — oder, wie man auch sagen kann, und wie ich bald umständlich zeigen werde, durch seine
unrichtige Auffassung dieses Gutachtens — die Zahl von 15 Pensionen wie eine unübersteigliche oder fast
unübersteigliche Schranke betrachtet habe, unter deren Schutz er seinen Plan mit voller Sicherheit ma
chen könne.
Einen Abglanz ähnlichen Vertrauens finde ich in dem Votum E.’s wieder, welches sich dadurch aus
zeichnet, dass es das einzige ist, welches der fatalistischen Zahl 13 erwähnt, und dessen wesentlicher In
halt, so weit er hieher gehört, in folgendem besteht.
Die beiden F.’schen Fragepunkte i und 2, sagt E., müssten ihre Entscheidung allein durch den
wirklichen Fonds und dessen Ertrag verglichen mit den erprobten von H. P. sehr einleuchtend vorgelegten
Grundsätzen erhalten. Es könne sein, dass die verlängerte Dauer der Waisenpensionen verursache, dass
die höchste Zahl der Witwen von 15 überstiegen werden müsse, was doch als mit der Sicherheit der Kasse
unverträglich schlechterdings nie geschehen dürfe. Er halte daher für rathsam, die Verlängerung der Wai
senpensionen nur mit der ausdrücklichen Beschränkung zu bewilligen, so lange die Anzahl der Pensionen
dadurch nicht über 15 gesteigert werde. Diese Einschränkung scheine desto nothwendiger, weil die Berech
nung der Verhältnisse der Kinder keine so gewisse Erfahrung für sich habe, wie die beobachtete Propor
tion der Witwen. Ich verstehe dies so: E., dessen Auffassung des P.’sehen Plans offenbar der Sch.’sehen
gerade entgegengesetzt ist, halte zwar nach der Kritter-P.’sehen Theorie für gewiss, dass die Anzahl der
Witwen nie über die berechnete Zahl (also 13) gehen könne; es sei aber nicht eben so gewiss, dass nicht
mehr als 2 Waisenpensionen dazu kommen könnten, und für den Fall, dass diess doch geschehe, und die
Gesammtzahl der Pensionen dadurch über 15 getrieben werden würde, müsste die Beschränkung der Wai
senpensionen Vorbehalten werden.
Aehnliche Besorgnisse, dass die Anzahl der Waisenpensionen zu geringe angeschlagen sein möchte,
waren auch von einigen andern Votanten geäussert; indessen ist weder denselben in dem Finalbeschlusse
Folge gegeben, noch haben sie sich durch die Erfahrung bisher bestätigt. In der That haben von Errich
tung der Witwenkasse bis jetzt noch niemals mehr als zwei Waisenpensionen gleichzeitig bestanden, wobei
ich jedoch nicht unbemerkt lassen will, dass während eines kurzen Theils des Jahrs 1776 die Anzahl auf
3 gestiegen sein würde, wenn die Erstreckung der Waisenpensionen bis zum vollendeten 2 0 sten Jahre schon
damals Statt gefunden hätte.
Ganz anders aber verhält es sich mit der Witwenzahl. Die vermeinte Gewissheit, dass diese nicht
über 13 steigen könne, ist durch die neuern Erfahrungen zerstört, indem sie schon einmal auf 22 gestie
gen ist, und sogar der Durchschnittswerth während der letzten 8 Jahre etwas über 19 betragen hat. Schon
lange vor 17 94 war die Anzahl der Witwen (nemlich gleichfalls, ohne die Waisenpensionen mitzuzählen),
einmal auf 14 gestiegen, und hatte während eines fünfjährigen Zeitraums (1774—177 9) den Durchschnitts
werth 13 behauptet. Diese Thatsache, die wohl dem Curator aber freilich nicht den votirenden Professo
ren bekannt sein konnte, hätte, aus dem allein zulässigen oben S. [130] Z. [4] angedeuteten Gesichts
punkte betrachtet, schon damals zum Beweise der Unrichtigkeit der P.-E.’schen Voraussetzung dienen können.
Da nun aber die Annahme der Zahl 13 für die höchste Witwenzahl auf dem KniTTER’schen Gutach
ten beruhet, in welchem die Hälfte der Zahl der stehenden Ehen als maassgebend für das Maximum der
Witwenzahl aufgestellt ist, so scheint der Schluss natürlich, dass Fehler in demselben sein möchten, und
ich bin demnach an dem Punkt angelangt, wo ich dieses Gutachten selbst der Kritik unterwerfen muss.