150
NACHLASS.
wenig vergrössert werden müssen, so dass nach längerer Zeit der Spielraum durch 20 — 34 bezeichnet wer
den muss. Das ist alles, was die 'Wahrscheinlichkeitsrechnung lehren kann, so lange man die Gesellschaft
gleichsam nur massenweise betrachtet. Vielleicht meint mancher, das sei wenig! Ich dächte doch nicht.
Es ist sehr wuchtig, dass man das Maass der Erwartungen, die man zu haben befugt ist, kennt, und sich
nicht einer unbegründeten Sicherheit überlässt. Erwägen wir die beiden Extreme. Es ist möglich, dass
nach 2 5 Jahren die Pensionenzahl noch nicht die Zahl 18 überschritten hat, und sich auch noch eine ge
raume Zeit länger auf dieser oder einer sehr wenig grossem Höhe erhält. Die Pensionenzahl kann auch
vorher von ihrer jetzigen Höhe (19) erst noch herabsteigen, und so von jetzt bis 187 0 durchschnittlich nicht
unbeträchtlich unter 18 sein. Auf diese Weise kann die Kasse Kräfte sammeln, mit denen sie, wenn erst
nach langer Zeit das Blatt sich wendet, auch den extremen Fällen der andern Seite die Spitze bieten kann.
Das schlimmste wäre eigentlich, wenn diese günstigen Voraussetzungen gar sich noch weiter realisirten; ich
meine, wenn in dieser Zwischenzeit die Pensionenzahl erst noch einmal unter 16 herabginge, und so die
Kasse in Folge der bestehenden Satzung noch mit neuer Pensionserhöhung von 10, 20, vielleicht gar von
30 Rthl. belastet würde. — Würde, umgekehrt, was aber eben so wohl möglich ist, die Pensionenzahl
schon nach 25 Jahren auf oder nahe auf die Höhe von 32 gestiegen sein, so bedarf es nur eines rohen
Überschlages, um sich zu überzeugen, dass abgesehen von ganz ausserordentlichen Zuflüssen, die Kasse
solchen Anforderungen nicht gewachsen sein, sondern, vermuthlich schon früher, zur Erklärung ihres Un
vermögens genöthigt sein wird.
Dass die Überschläge sich etwas günstiger gestalten, wenn man anstatt des Verhältnisses 7 : 4 das
von 2 : l annimmt, versteht sich von selbst. Man würde dann nach 25 Jahren den Spielraum von 16 — 28
Pensionen und nach noch längerer Zeit den von 18 — 30 zu erwarten haben.
Endlich muss ich noch bemerken, dass hiebei stillschweigend vorausgesetzt ist, dass der Umfang
der Genossenschaft auf seiner gegenwärtigen Höhe fortan bleibt. Nimmt er noch weiter zu, so muss man
sich auf verhältnissmässig noch grössere Zahlen gefasst machen; vermindert er sich hingegen wieder, so
wird auch von obigen Resultaten einiger Abzug gemacht werden dürfen. Nach der Natur der Sache aber
ist es wohl wenig wahrscheinlich, dass eine bedeutende Verminderung anders als nach Verlauf längerer Zeit
eintreten könne.
Zweite Abtheilung.
Da ich die zu der Aufstellung der Bilanz der Witwenkasse einzuschlagenden Wege bereits in mei
nem Votum vom 8. Januar d. J. umständlich beschrieben, und bei der Ausführung der Arbeit zu Abän
derungen keine Veranlassung gefunden habe, so kann ich mich nur auf jenes beziehen, und will hier nur
bemerken, dass das Wesen der Methode in der Ermittelung des gegenwärtigen Geldwerths der Obliegen
heiten der Kasse besteht, nach den drei Rubriken
Obliegenheiten gegen die jetzigen 19 Witwen,
Obliegenheiten gegen die Witwen (und Waisen) der jetzigen 51 Theilnehmer,
Obliegenheiten gegen die Witwen und Waisen der künftig beitretenden,
wobei für die zweite und dritte Rubrik der gegenwärtige Geldwerth der Gegenleistungen durch die Bei
träge , in Abzug zu bringen ist. Ich schicke hier zuvörderst einige allgemeine Erläuterungen voraus.
Als Epoche, auf welche alle künftigen Leistungen durch Discontirung bezogen werden, ist der l.
üctober 184 5 gewählt, und vorausgesetzt, dass die Witwen und Interessenten ihre bis dahin fällig gewor
denen Pensionen und Beiträge schon resp. empfangen und geleistet haben.