Full text: [Wahrscheinlichkeitsrechnung und Geometrie] (4. Band)

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NACHLASS. 
[IV.] 
Bilanz zivischen den Verpflichtungen und den Mitteln der Professoren- Witwenkasse zu Göttingen. 
In Folge des von der Universitäts-Kirchendeputation vor einigen Monaten mir eröffneten Wunsches 
habe ich mich der neuen Berechnung der Bilanz der Professoren-Witwenkasse unterzogen und diese Arbeit 
jetzt vollendet. Ich werde meinen Bericht darüber so anordnen, dass ich zuerst die nöthigen allgemeinen 
Erläuterungen vorausschicke; hiernächst die Bilanzrechnung selbst in einer concisen leicht übersichtlichen 
Form aufstelle; sodann die einzelnen Posten der Rechnung näher erörtere, und endlich die Vorschläge für 
die nächst bevorstehende Periode daran knüpfe. 
Die Bilanzaufstellung für ein solches Institut wie unsre Witwenkasse muss sich offenbar auf einen 
bestimmten Zeitpunkt beziehen. Dass ich dafür diesmal den 1. October 1851 gewählt habe, wird keiner 
weitläufigen Rechtfertigung bedürfen. Die erste Bilanzrechnung war für den 1, October 1 84 5 gestellt ge 
wesen: aus nahe liegenden Gründen muss die Zwischenzeit zwischen zwei auf einander folgenden Prüfun 
gen eine volle Anzahl von Jahren umfassen, um das Resultat reiner hervortreten zu lassen; endlich, wenn 
in Folge der neuen Prüfung eine Modifikation der bisherigen Punktationen als angemessen erscheinen sollte, 
so wird man bei dem Beschluss offenbar viel lieber sich auf den neuesten Zustand stützen wollen, als auf 
denjenigen, welcher vor einem Jahre Statt gefunden hat. Die jetzigen Statuten schreiben zwar aller fünf 
Jahre eine neue Revision vor: allein der Zeitpunkt, wo die Aufforderung an mich gelangte, Hess eine an 
dere Wahl nicht mehr zu; auch ist durch diese Erstreckung des fünfjährigen Zeitraumes auf einen sechs 
jährigen nicht nur nichts verloren, .sondern vielmehr eine noch etwas entschiednere Ausprägung der Zu 
standsänderung gewonnen. 
Das Wesen der ganzen Bilanzrechnung der jetzigen wie der von 1 845, besteht darin, dass nicht für 
das nächste Jahr und nicht für einige Jahre, sondern für alle Zukunft, einerseits die Obliegenheiten des 
Instituts, andererseits seine Hülfsmittel auf den äquivalirenden Capitalwerth zurückgeführt werden. Nur 
auf diesem Wege ist es möglich, einer Anstalt, die nur zum kleinsten Theile auf Beiträge, und dem gröss 
ten Theile nach auf ihren Vermögensbesitz basirt, und in den letzten Decennien an Theilnehmerzahl so 
sehr vergrössert ist, die Haltbarkeit für alle Zukunft zu sichern. 
Obgleich diesmal eben so wie 184 5 alle Rechnungen doppelt geführt sind, nemlich nach dem Zins- 
fuss von und nach dem von 4 Procent, so habe ich es doch für hinreichend gehalten, hier nur die Re 
sultate nach ersteren aufzuführen. Ein Theil des Vermögens trägt wirklich nur 3-J- Procent; von einem 
andern jetzt höher verzinsbaren Theile ist eine Zinsherabsetzung in nicht zu grosser Ferne nicht unwahr 
scheinlich: jedenfalls aber ist eine Forderung der Vorsicht, bei derartigen Rechnungen immer einen etwas 
niedrigem Zinsfuss zum Grunde zu legen, als dermalen gangbar ist. 
Als Mortalitätstafeln, so weit die Rechnungen davon abhängig sind, habe ich auch diesmal die von 
Bbune benutzt, die zuverlässigsten, die überhaupt vorhanden sind. 
Diejenigen Rechnungselemente, welche nur aus den bei der Witwenkasse selbst gemachten Erfah 
rungen abgeleitet werden können, und also an Zuverlässigkeit gewinnen, wenn diese Erfahrungen einen 
grossem Zeitraum umfassen, habe ich für die jetzige Bilanzrechnung sämmtlich neu bestimmt, indem ich 
die frühem Erfahrungen mit den neu hinzugekommenen verknüpfte. Bei den einzelnen Positionen wird 
dies näher angegeben werden. 
Endlich bemerke ich noch, dass bei allen Geldangaben Goldwährung zu verstehen ist, und dass die 
Originalrechnungen zwar durchgehends auf Bruchtheile des Thalers genau geführt, diese Bruchtheile aber 
in gegenwärtigem Auszuge weggelassen sind. Aus diesem Umstande hat man einige scheinbare kleine Dis-
	        
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