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NACHLASS.
[IV.]
Bilanz zivischen den Verpflichtungen und den Mitteln der Professoren- Witwenkasse zu Göttingen.
In Folge des von der Universitäts-Kirchendeputation vor einigen Monaten mir eröffneten Wunsches
habe ich mich der neuen Berechnung der Bilanz der Professoren-Witwenkasse unterzogen und diese Arbeit
jetzt vollendet. Ich werde meinen Bericht darüber so anordnen, dass ich zuerst die nöthigen allgemeinen
Erläuterungen vorausschicke; hiernächst die Bilanzrechnung selbst in einer concisen leicht übersichtlichen
Form aufstelle; sodann die einzelnen Posten der Rechnung näher erörtere, und endlich die Vorschläge für
die nächst bevorstehende Periode daran knüpfe.
Die Bilanzaufstellung für ein solches Institut wie unsre Witwenkasse muss sich offenbar auf einen
bestimmten Zeitpunkt beziehen. Dass ich dafür diesmal den 1. October 1851 gewählt habe, wird keiner
weitläufigen Rechtfertigung bedürfen. Die erste Bilanzrechnung war für den 1, October 1 84 5 gestellt ge
wesen: aus nahe liegenden Gründen muss die Zwischenzeit zwischen zwei auf einander folgenden Prüfun
gen eine volle Anzahl von Jahren umfassen, um das Resultat reiner hervortreten zu lassen; endlich, wenn
in Folge der neuen Prüfung eine Modifikation der bisherigen Punktationen als angemessen erscheinen sollte,
so wird man bei dem Beschluss offenbar viel lieber sich auf den neuesten Zustand stützen wollen, als auf
denjenigen, welcher vor einem Jahre Statt gefunden hat. Die jetzigen Statuten schreiben zwar aller fünf
Jahre eine neue Revision vor: allein der Zeitpunkt, wo die Aufforderung an mich gelangte, Hess eine an
dere Wahl nicht mehr zu; auch ist durch diese Erstreckung des fünfjährigen Zeitraumes auf einen sechs
jährigen nicht nur nichts verloren, .sondern vielmehr eine noch etwas entschiednere Ausprägung der Zu
standsänderung gewonnen.
Das Wesen der ganzen Bilanzrechnung der jetzigen wie der von 1 845, besteht darin, dass nicht für
das nächste Jahr und nicht für einige Jahre, sondern für alle Zukunft, einerseits die Obliegenheiten des
Instituts, andererseits seine Hülfsmittel auf den äquivalirenden Capitalwerth zurückgeführt werden. Nur
auf diesem Wege ist es möglich, einer Anstalt, die nur zum kleinsten Theile auf Beiträge, und dem gröss
ten Theile nach auf ihren Vermögensbesitz basirt, und in den letzten Decennien an Theilnehmerzahl so
sehr vergrössert ist, die Haltbarkeit für alle Zukunft zu sichern.
Obgleich diesmal eben so wie 184 5 alle Rechnungen doppelt geführt sind, nemlich nach dem Zins-
fuss von und nach dem von 4 Procent, so habe ich es doch für hinreichend gehalten, hier nur die Re
sultate nach ersteren aufzuführen. Ein Theil des Vermögens trägt wirklich nur 3-J- Procent; von einem
andern jetzt höher verzinsbaren Theile ist eine Zinsherabsetzung in nicht zu grosser Ferne nicht unwahr
scheinlich: jedenfalls aber ist eine Forderung der Vorsicht, bei derartigen Rechnungen immer einen etwas
niedrigem Zinsfuss zum Grunde zu legen, als dermalen gangbar ist.
Als Mortalitätstafeln, so weit die Rechnungen davon abhängig sind, habe ich auch diesmal die von
Bbune benutzt, die zuverlässigsten, die überhaupt vorhanden sind.
Diejenigen Rechnungselemente, welche nur aus den bei der Witwenkasse selbst gemachten Erfah
rungen abgeleitet werden können, und also an Zuverlässigkeit gewinnen, wenn diese Erfahrungen einen
grossem Zeitraum umfassen, habe ich für die jetzige Bilanzrechnung sämmtlich neu bestimmt, indem ich
die frühem Erfahrungen mit den neu hinzugekommenen verknüpfte. Bei den einzelnen Positionen wird
dies näher angegeben werden.
Endlich bemerke ich noch, dass bei allen Geldangaben Goldwährung zu verstehen ist, und dass die
Originalrechnungen zwar durchgehends auf Bruchtheile des Thalers genau geführt, diese Bruchtheile aber
in gegenwärtigem Auszuge weggelassen sind. Aus diesem Umstande hat man einige scheinbare kleine Dis-