GRUNDGESETZ DER ELEKTRIZITÄT.
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i) Wilhelm Webek, Ges. Werke III, S. i34ff.
schnitt die positive Elektrizität zJt nach der einen, die negative —zJt nach
der andern Richtung.«
Dabei ist e ein Faktor, der nicht näher bezeichnet wird, der aber nach
Gauss mit den Konstanten a und ¡3 in (104) in folgender Weise Zusammen
hängen soll:
Damit nimmt das GAUSssche »Grundgesetz I«, wie wir es nennen wollen, fol
gende Gestalt an;
/. n\ » i / äuf J_ J_ d*u
' r 3 8e 2 ur \dtj 4s a r dt 2 ‘
Durch Dimensionsvergleichung der einzelnen Ausdrücke erkennt man leicht,
dass s die Dimension einer Geschwindigkeit hat. Das von Gauss als kom
plexe Grösse bezeichnete u ist offenbar »trikomplex«, d. h, die vektoriell
aufgefasste Grösse r; also ist \u\ — r. Dann gibt das erste Glied ~ dem Be
trage nach die CouLOMßsche Kraft zwischen zwei ruhenden Ladungen, wie es
sein muss. Wenn man das zweite Glied mit u erweitert und bedenkt, dass
u l = r 2 ist, so erhält man statt (106):
-i
~ 8e 2 r 2 \ dt ) f
u j 1
r i r 2
1 1 d 2 u
4e 2 r dt 2 '
(107)
Die beiden durch geschweifte Klammern zusammengefassten Glieder würden
eine Kraft in Richtung der Entfernung r bedeuten; das zweite Glied hängt
dabei von der relativen Geschwindigkeit ü ab, das dritte Glied repräsentiert
eine Kraft in Richtung der relativen Beschleunigung ü und ist dieser pro
portional.
Man erkennt, dass zwischen dem GAüssschen »Grundgesetz I« und dem
später (1845—1847) von Wilhelm Weber 1 ) aufgestellten Elementargesetz
(108)
insofern eine grosse Ähnlichkeit besteht, als auch bei Weber das zweite
Glied von einer Geschwindigkeit (f), das dritte von einer Beschleunigung (f)