Full text: Abhandlungen über Gauss wissenschaftliche Tätigkeit auf den Gebieten der Geodäsie, Physik und Astronomie (11. Bandes, 2. Abteilung)

GRUNDGESETZ DER ELEKTRIZITÄT. 
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i) Wilhelm Webek, Ges. Werke III, S. i34ff. 
schnitt die positive Elektrizität zJt nach der einen, die negative —zJt nach 
der andern Richtung.« 
Dabei ist e ein Faktor, der nicht näher bezeichnet wird, der aber nach 
Gauss mit den Konstanten a und ¡3 in (104) in folgender Weise Zusammen 
hängen soll: 
Damit nimmt das GAUSssche »Grundgesetz I«, wie wir es nennen wollen, fol 
gende Gestalt an; 
/. n\ » i / äuf J_ J_ d*u 
' r 3 8e 2 ur \dtj 4s a r dt 2 ‘ 
Durch Dimensionsvergleichung der einzelnen Ausdrücke erkennt man leicht, 
dass s die Dimension einer Geschwindigkeit hat. Das von Gauss als kom 
plexe Grösse bezeichnete u ist offenbar »trikomplex«, d. h, die vektoriell 
aufgefasste Grösse r; also ist \u\ — r. Dann gibt das erste Glied ~ dem Be 
trage nach die CouLOMßsche Kraft zwischen zwei ruhenden Ladungen, wie es 
sein muss. Wenn man das zweite Glied mit u erweitert und bedenkt, dass 
u l = r 2 ist, so erhält man statt (106): 
-i 
~ 8e 2 r 2 \ dt ) f 
u j 1 
r i r 2 
1 1 d 2 u 
4e 2 r dt 2 ' 
(107) 
Die beiden durch geschweifte Klammern zusammengefassten Glieder würden 
eine Kraft in Richtung der Entfernung r bedeuten; das zweite Glied hängt 
dabei von der relativen Geschwindigkeit ü ab, das dritte Glied repräsentiert 
eine Kraft in Richtung der relativen Beschleunigung ü und ist dieser pro 
portional. 
Man erkennt, dass zwischen dem GAüssschen »Grundgesetz I« und dem 
später (1845—1847) von Wilhelm Weber 1 ) aufgestellten Elementargesetz 
(108) 
insofern eine grosse Ähnlichkeit besteht, als auch bei Weber das zweite 
Glied von einer Geschwindigkeit (f), das dritte von einer Beschleunigung (f)
	        
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