Full text: Abhandlungen über Gauss wissenschaftliche Tätigkeit auf den Gebieten der Geodäsie, Physik und Astronomie (11. Bandes, 2. Abteilung)

BERECHNUNG ACHROMATISCHER DOPPELOBJEKTIVE. 
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rechnen, welches alle Strahlen von zwei bestimmten Farben, sowohl diejenigen, 
welche in einer bestimmten Entfernung von der Achse, als die, welche un 
endlich nahe bei derselben (und zwar, wie hier immer vorausgesetzt wird, mit 
ihr parallel) auffallen, in einem und demselben Punkte vereinigt.« 
Das Ergebnis kommt wesentlich dadurch zustande, dass Gauss die bisher 
stillschweigend gemachte Voraussetzung, dass die Konvexlinse bikonvex sein 
müsse, fallen liess. Bei Gauss ist vielmehr bei beiden Linsen der eine Halb 
messer positiv, der andere negativ, und zwar so, dass die Kronglaslinse kol 
lektiv, die Flintlinse hingegen dispansiv ist; die beiden konvexen Flächen 
sind dem (unendlich fernen) Objekt zugewendet. 
Die Dimensionen des GAUssischen Objektivs sind die folgenden: Die 
Brechungsexponenten der Kronglaslinse waren angenommen (wie bei Bohnen 
berger) zu: 
für violette Strahlen 1,525 976 
mittlere 1,515 162 
rote 1,504 348 
die der Flintglaslinse zu: 
für violette Strahlen 
mittlere 
rote 
1,62 173 
1,60 177 
1,58 181. 
Die Dicke der ersten (Kronglas-)Linse in willkürlichen Einheiten ist gleich 
200 gesetzt, die der zweiten (Flint) zu 80, der Abstand zu 50 Einheiten. Dann 
fand Gauss für die Halbmesser der Reihe nach in denselben Einheiten: 
3415,287; — 10 133,007; 4207,421; —2 807,320 
Krön Flint. 
Dann »vereinigen sich die roten und violetten Strahlen, sowohl die, welche 
unendlich nahe bei der Achse, als die, welche in der Entfernung 1 083,687 
auffallen, alle in einem Punkt der Achse, dessen Entfernung von der letzten 
Fläche gleich 28 293,3 wird. Wird jene Entfernung von der Achse, bei 
welcher der Einfallswinkel 18° 30' ist, als Halbmesser der Öffnung angenommen, 
so ist der Durchmesser der Öffnung nahe T V der Brennweite.« Dann heisst 
es weiter — und dies ist für das Folgende wichtig —: »Um beurteilen zu können, 
wie gross die noch übrig bleibende Abweichung wegen der Gestalt für die 
XI 2 Abh. 2. 2 ]
	        
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