BERECHNUNG ACHROMATISCHER DOPPELOBJEKTIVE.
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rechnen, welches alle Strahlen von zwei bestimmten Farben, sowohl diejenigen,
welche in einer bestimmten Entfernung von der Achse, als die, welche un
endlich nahe bei derselben (und zwar, wie hier immer vorausgesetzt wird, mit
ihr parallel) auffallen, in einem und demselben Punkte vereinigt.«
Das Ergebnis kommt wesentlich dadurch zustande, dass Gauss die bisher
stillschweigend gemachte Voraussetzung, dass die Konvexlinse bikonvex sein
müsse, fallen liess. Bei Gauss ist vielmehr bei beiden Linsen der eine Halb
messer positiv, der andere negativ, und zwar so, dass die Kronglaslinse kol
lektiv, die Flintlinse hingegen dispansiv ist; die beiden konvexen Flächen
sind dem (unendlich fernen) Objekt zugewendet.
Die Dimensionen des GAUssischen Objektivs sind die folgenden: Die
Brechungsexponenten der Kronglaslinse waren angenommen (wie bei Bohnen
berger) zu:
für violette Strahlen 1,525 976
mittlere 1,515 162
rote 1,504 348
die der Flintglaslinse zu:
für violette Strahlen
mittlere
rote
1,62 173
1,60 177
1,58 181.
Die Dicke der ersten (Kronglas-)Linse in willkürlichen Einheiten ist gleich
200 gesetzt, die der zweiten (Flint) zu 80, der Abstand zu 50 Einheiten. Dann
fand Gauss für die Halbmesser der Reihe nach in denselben Einheiten:
3415,287; — 10 133,007; 4207,421; —2 807,320
Krön Flint.
Dann »vereinigen sich die roten und violetten Strahlen, sowohl die, welche
unendlich nahe bei der Achse, als die, welche in der Entfernung 1 083,687
auffallen, alle in einem Punkt der Achse, dessen Entfernung von der letzten
Fläche gleich 28 293,3 wird. Wird jene Entfernung von der Achse, bei
welcher der Einfallswinkel 18° 30' ist, als Halbmesser der Öffnung angenommen,
so ist der Durchmesser der Öffnung nahe T V der Brennweite.« Dann heisst
es weiter — und dies ist für das Folgende wichtig —: »Um beurteilen zu können,
wie gross die noch übrig bleibende Abweichung wegen der Gestalt für die
XI 2 Abh. 2. 2 ]