Full text: Abhandlungen über Gauss wissenschaftliche Tätigkeit auf den Gebieten der Geodäsie, Physik und Astronomie (11. Bandes, 2. Abteilung)

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A. GALLE, ÜBER DIE GEODÄTISCHEN ARBEITEN VON GAUSS. 
bei diesen Verhandlungen hatte er vielfach Verdruss, indem er keine Antwort 
erhielt, obwohl er deshalb noch an Soldner in München geschrieben hatte 
(G.-Sch. Nr. 106). Ein Trost war es nur, dass er für Rekognoszierungszwecke 
einen kleinen (5-zölligen) Theodoliten von Troughton durch Schumachers Be 
sorgung im März 1821 in Händen hätte, und dass ihm dieser auch ein Uni 
versalinstrument mit gebrochenem Fernrohr, den sogenannten Stutzschwanz, 
anbieten konnte, auf den Gauss aber nachher verzichtete. 
Viel Not bereitete ihm noch die Saumseligkeit von Repsold, von dem 
er eine Reverberenlampe wünschte, um damit Versuche anzustellen. Auch 
dieser gab ihm keine Antwort und Gauss erhielt die Lampe erst im Mai 1821. 
Über die Absichten, die Gauss hierbei hatte, wird im Folgenden im Zusammen 
hänge gesprochen werden. 
30. Gehilfen. Als Gehilfen hatte Olbers einen Schüler von Reichenbach, 
Treviranus, vorgeschlagen, doch führten die Verhandlungen nicht zum Ziele. 
Als zweiten Mitarbeiter wollte Gauss aus verschiedenen Gründen einen Offi 
zier wählen. Auch nahm er noch einen dritten in Aussicht, wobei er an 
G. K. Chr. v. Staudt dachte. Ferner wollte er noch Volontäre teilnehmen lassen. 
Anfangs hatte er darauf gerechnet, dass Schumacher ihm Caroc, »das Muster 
aller Gehilfen« 1 ) zur Einübung seiner Mitarbeiter überlassen würde, doch ver 
zichtete er bei den leichten Arbeiten des ersten Jahres auf diese Unterstützung. 
Fr gewann schliesslich als Gehilfen zwei Offiziere der Artillerie, Hauptmann 
Müller 1 2 ) und Leutnant Hartmann aus Hannover (Gaede a. a. O., S. 28 Anm.). 
1) »Die erforderlichen Eigenschaften für solche Gehilfen sind nicht sowohl besonders tiefe mathe 
matische oder astronomische Einsichten, als vielmehr reger Eifer für die Sache, die grösste Pünktlichkeit 
und Sinn für die grösste Genauigkeit, eine gewisse praktische Anstelligkeit, einige Kenntnisse vom Bau 
wesen, einige Bekanntschaft mit dem Geschäftsgänge in unserm Lande bei denjenigen Behörden, mit welchen 
in solchen Angelegenheiten Berührungen Vorkommen« (Werke IV, S. 483). 
2) Siehe S. 60.
	        
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