GAUSS AN BOLYAI.
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Die von Bolyai zurückbehaltenen »comission eilen« Briefe und auch die Urschrift des Briefes vom
e, März 1832 haben sich im Nachlasse des 1905 verstorbenen Professors am reformierten Kollegium zu
Klausenburg (Siebenbürgen) Samuel Szabö gefunden, der sie wahrscheinlich nach dem Tode von Johann
Bolyai (1860) in Verwahrung genommen hatte. Sie wurden von Peter Szabo (dem Sohne Samuels) zuerst
im 25. Bande des »Mathematikai es Termeszettudomänyi Ertesitö« (Budapest 1007, S. 326 — 338) und dann
im 25. Bande der »Mathematischen und Naturwissenschaftlichen Berichte aus Ungarn« 1909, S. 226—240
veröffentlicht; eine photographische Nachbildung des Briefes vom 6. März 183 2 liegt diesen Veröffent
lichungen bei. Im Bande VIII der Werke ist S. 22 0—224 der auf die Appendix bezügliche Teil des letzt
genannten Briefes nach der von Johann Bolyai 1855 angefertigten Abschrift (die auch dem Abdruck im
Briefwechsel zugrunde lag) wiedergegeben; die Vergleichung mit der Urschrift gibt als einzige bemerkens
werte Abweichung, dass es S. 223 von Bd. VIII im »VII. Lehrsatz« heissen muss »Der Flächeninhalt eines
Dreiecks Zu. In den Bemerkungen Stäckels, a. a. O. S. 22 5, wäre also der vorletzte Absatz zu berichtigen;
auch muss es ebenda im dritten Absatz (Zeile 10 des Textes) statt »Maros-Väsärhely« heissen »Hermann
stadt«.
Die Stellen, wo die wiederaufgefundenen Briefe in den Briefwechsel einzureihen wären, sind die fol
genden: 1. und wahrscheinlich auch 2. hinter S. 4, zwischen den Briefen II. und III.; 3. hinter S. 17,
zwischen den Briefen VIII. und IX.; 4. hinter S. 18, zwischen den Briefen IX. und X. — Die Datierung
des Briefes [l.] ergibt sich aus der (bei Peter Szabo a, a. O., S. 232 abgedruckten) Einladung der Physi
kalischen Gesellschaft an W. Boly’AI, in der es heisst: »Die nächste Versammlung ist kommenden Mitte
wochen d. 18. Jul.«.
Die Handschriften hat P. Szabo im Jahre 1909 dem GAUSSarchiv zum Geschenk gemacht, so dass
dieses jetzt den gesamten Briefwechsel zwischen Gauss und W. Bolyai — mit Ausnahme des 1848 ver
nichteten Briefes von Gauss (siehe oben) — besitzt.
Schlesinger.
XII.
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