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VARIA.
Es bleiben also bloss die Anfänge:'
1. 3. 5. 2. 4 [* [**) )] 1 Die Berücksichtigung obiger Bedingungen ergibt, dass
und 1. 3. 5. 2. 8 j bei dem Anfänge 1. 3. 5. 2. 4 [ # )] auf dem 6. Platz
6 [*#)] 7 # g nicht stehen dürfen. Es fällt also dieser Anfang weg. Eben so
darf auch für Anfang 1. 3. 5. 2. 8 auf dem 6. Platz weder 4 noch 6 noch
7 stehen. Es fällt also auch dieser Anfang weg. Der Anfang 1. 3. 5. 2 ist
also überhaupt unzulässig. Eben so verfährt man mit 1. 3. 5. 7 und 1. 3. 5. 8,
die beide sich als unzulässig ausweisen. Es ist folglich überhaupt der An
fang 1. 3. 5 unzulässig und man wird ebenso 1.3. 6; 1.3. 7; 1.3. 8 durch-
probiren.
Auf einem schicklich präparirten Quadratnetz gehen die Tatonnements
schneller. Sobald Ein Platz besetzt wird, etwa mit einem ©, fallen schon von
allen übrigen 63 Plätzen viele aus, die durch ein Zeichen O als cassirt be
trachtet werden. Besetzt man von den übrigen einen zweiten, so fallen wieder
eine grosse Menge aus, und man gelangt bald dahin, entweder alle Plätze
theils mit ©, theils mit O besetzt zu finden, oder zu einer wahren Auflösung
zu gelangen.
Es Hesse sich leicht über diese Gegenstände noch 1 oder ein Paar Bogen
vollschreiben, aber man muss aufzuhören wissen. Am elegantesten ist es, die
Sachen so einzukleiden, dass sie den complexen Zahlen angehören. Es
heisst dann, man soll 8 verschiedene complexe Zahlen finden a~\-bi, so dass
1) sowohl a als h eine der 8 reellen positiven Zahlen 1. 2. 3. 4. 5. 6.
7. 8 bedeutet,
2) dass jeder Werth von a nur Einmahl vorkommt, und eben so jeder
Werth von h,
3) dass die Werthe, welche a-\-h bei jeder jener complexen Zahlen er
hält, ungleich sind,
4) dass ebenso die acht Werthe von a — h ungleich sind.
Es lässt sich dann der Zusammenhang der 8 zusammengehörigen Auf
lösungen zierlich so vorstellen:
[*) Hier bei Gauss versehentlich 6 statt 4.]
[**) Hier bei Gauss demzufolge 4 statt 6.]