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ATLAS DES ERDMAGNETISMUS.
in den Polen von der Länge X so einfach abhängen, dass es in den Polen
übersichtlicher schien, diese Abhängigkeit anzugeben, als die Werthe für alle
einzelnen Längen selbst aufzuführen.
§ 32. Tafel für die berechneten Werthe von -J, X, Y und Z.
Diese Tafel nimmt den ersten Platz ein, weil die andere aus ihr abge
leitet ist. — Die Längengrade sind über und unter den Columnen bemerkt,
sie laufen von 10° zu 10° fort von 0° bis 360°. 0° im Anfang oder 360° am
Ende der Tafel bezeichnet die Länge von Greenwich. Von 90° zu 90° sind
Hauptabtheilungen gemacht zur leichteren Orientirung in der langen Reihe
von Columnen. — Die Breitengrade sind am Rande links und rechts bemerkt,
und zwar (in der ersten Abtheilung) die nördliche Breite als positiv, die süd
liche Breite (in der zweiten Abtheilung) als negativ. — Neben der Breiten
bestimmung ist die Ordnung angegeben, nach welcher die Elemente in der
Tafel aufgeführt sind, zu oberst nämlich steht der Werth von , worauf
der Reihe nach die nördliche Componente X, die westliche Y und zu unterst
die verticale Z folgt. — Alle diese Werthe sind so ausgedrückt, dass 1000
der üblichen Einheit entspricht, nach welcher die ganze Intensität in London
= 1,372 sein soll; alle sind mit dem Factor 0,0034941 zu multipliciren, wenn
man Werthe nach dem in der Intensitas vis magneticae festgesetzten absoluten
Maasse erhalten will[ # )]. — Das positive Vorzeichen bedeutet vor X die
nördliche, vor Y die westliche und vor Z die abwärts gerichtete Kraft, welche
auf den Nordpol der Nadel wirkt, das negative Vorzeichen auf ähnliche Weise,
dass diese Kraft südlich oder östlich oder aufwärts gerichtet ist.
§ 33. Tafel für die berechneten Werthe der Declination, Inclination,
der ganzen und der horizontalen Intensität.
In dieser zweiten Tafel sind die Längengrade darüber und darunter, die
Breitengrade am Rande links und rechts eben so wie in der ersten Tafel an
gegeben. Auch hier ist neben der Breitenbestimmung jedesmal die Ordnung
bemerkt, nach welcher die Elemente in der Tafel aufgeführt werden, zu oberst [*)
[*) Yergl. oben § 5, S. 344, 345.]