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VARIA.
Responsio auf die Frage: Quot formas diversas polygonum habere potest? gegebene Zahl: £cp(A r ). Da die
Exercitationes aus dem Jahre 179 6 stammen, wird dadurch die Zeitangabe von Gauss in dem Briefe an
Olbers (seit 30 und mehr Jahren) sehr gut bestätigt, ein neuer Beweis dafür, wie ausserordentlich zuver
lässig derartige von Gauss gemachte Zeitangaben sind, indem er solche Angaben nicht nach dem Gedächtnis
allein, sondern, wie auch hier, auf Grund von Aufzeichnungen zu machen pflegte. — Dass Gauss Meister
als einen »genialen Kopf« bezeichnet, erinnert an die Bemerkung über Johann Bolyai (siehe Werke
Band YIII, S. 220), »ich halte diesen jungen Geometer y. Bolyai für ein Genie erster Grösse«.
Die von Gauss gegebene Formel für den Flächeninhalt eines Polygons stimmt mit der von Jacobi
(Jacobis Werke, Bd. YII, S. 40) aufgestellten überein. Sie gilt allgemein, auch für nicht konvexe Polygone.
Vergi. P. Stäckel, Gauss als Geometer, Nr. 24, Werke X2, Abh. 4, S. 75.
Schlesinger,
12. Geometrische Aufgabe.
[Briefwechsel zwischen Gauss und Schumacher V, Altona 1 863, S, 375—376.]
[i-]
Schumacher an Gauss. Altona, 1847. October 17.
j Ich las zufällig gestern Abend in Kästners Nachrichten von
mathematischen Büchern, die er Geschichte der Mathematik nennt, und fand
Th. 3, p. 294 ein Problem von 3 Schützen angeführt, die respective 50, 66
und 104 Fuss von einander, und alle gleichweit von der Yogelstange, nem-
lich 65 Fuss abstehen [*)]. Aus Neugierde rechnete ich nach und der Halb
messer des einem gradlinichten Dreiecke, dessen Seiten 50, 66 und 104 Fuss
sind, umschriebenen Kreises, ist würklich 65 Fuss. Kästner meint, es sei eine
nicht ganz leichte Aufgabe, die Seiten eines gradlinichten Dreiecks in ganzen
Zahlen so zu bestimmen, dass der Halbmesser des umschriebenen Dreiecks
auch in ganzen Zahlen ausgedrückt werde. . . . j
[*) A. G. Kaestner, Geschichte der Mathematik, 3. Band, Göttingen 1799; auf S. 293 ff. wird be
sprochen der Tractatus geometricus u. s. w. von Herrn Sybrand Hanss ... in Hochdeutsch transferirt durch
Sebastianum Curtium, Amsterdam 1617, aus dem die Schützenaufgabe wiedergegehen ist.]