Fall däs Mischungsverhältnis nach Gewichtsteilen feststellen und letztere dann in
Raumteile umrechnen. Sofern die Messung des Zements nach Raumteilen erfolgt,
gilt als Regel, daß der Zement ohne Fall in das Meßgefäß eingefüllt wird (nicht
eingeriittelt). Ferner sollen die Meßgefäße möglichst hoch und schmal sein,
weil bei diesen sich die Unterschiede zwischen Raum- und Gewichtsverhältnis
am meisten ausgleichen. Das Mischungsverhältnis zwischen Zement und Sand
soll bei dichtem und festem Mörtel so beschaffen sein, daß nicht nur die Hohl-
räume zwischen den einzelnen Sandkörnern gerade ausgefüllt sind, sondern zur
festen Verkittung auch jedes Sandkorn mit einem dünnen Zementhäutchen um-
geben ist. Eine solehe dünne Zementschicht muß bei Eisenbetonarbeiten auch
die Eiseneinlage überall innig umschlieBen, wenn das Kisen vor Rosten geschützt
sein soll. Nie dürfen sich neben der Eiseneinlage Hohlräume befinden.
Reiner Zement bildet schon bei gewóhnlichen Eisenkonstruktionen einen
guten Sehutzanstrieh gegen Rostbildung. Derselbe wird zu diesem Zwecke mit
wenig Wasser angerührt und wiederholt auf das Eisen aufgetragen, bis sich eine
etwa D mm dieke Schicht auf demselben abgesetzt hat.
Mórtelmisehungen im Raumverhàltnis von 1 Teil Zement und 1—2
Teilen Sand verwendet man nur, wenn eine sehr hohe Festigkeit erzielt werden
soll, oder wenn man nach kurzer Zeit eine bedeutende Festigkeit verlangt.
Ferner wendet man solche Mischungen an, um eine groBe Widerstandsfähigkeit
gegen Abnutzung zu erhalten, z. B. als Estrich, sodann als Verputz von Flüssig-
keitsbehältern zur Erzielung einer größeren Dichte, zum Vergießen von Fugen,
zum Befestigen von Ankerbolzen, eisernen Geländern usw.
Für alle anderen Arbeiten wendet man meist Mischungen von 1 R.-T.
Zement und 3—4 R.-T. Sand an, z. B. für gewöhnliche Verputzarbeiten, für
Mauerwerk, Kunststeine, Betonierungen usw.
In den Bestimmungen für die Ausführung von Bauwerken aus Beton und
Eisenbeton sind Vorschriften über das Mischungsverhältnis von Zement und Sand
in dem für den Beton zur Verwendung kommenden Mörtel nicht enthalten. Das
Mischungsverhältnis ist dagegen in der Bauvorlage anzugeben und die gewähr-
leistete Druckfestigkeit auf Anfordern der Baupolizeibehórde vor Baubeginn durch
Druekversuche an Würfeln von 20 em Seite (aus Beton) nachzuweisen. Aufer-
dem ist in $ 6,3 der Bestimmungen für die Ausführung von Bauten aus Eisen-
beton gefordert: ,Das Betongemenge soll so viel Sand, Kies oder Kiessand,
. Grus oder Steinschlag und Zement enthalten, daß ein dichter Beton entsteht, der
eine rostsichere Umhüllung der Eiseneinlagen gewährleistet; erfahrungsgemäß
wird dies erreicht, wenn in 1 cbm Betonmischung wenigstens !/; cbm Mórtel
enthalten ist^. In der Regel wird das Mischungsverhàltnis von Zement und Sand
bei Verwendung eines gemisehtkórnigen Sandes nicht geringer als 1:2! bis
1:3 sein.
Naeh den ,Bestimmungen^ werden sowohl für Bauwerke aus Beton wie für
solehe aus Eisenbeton Sand, Kies, Grus oder Steinschlag für den Beton nach
Raumteilen, Zement nach Gewicht bemessen. ,Zur Umrechnung von Gewichts-
teilen auf Raumteile ist das Gewicht des Zements nach losem Einfüllen in ein
Hektolitergefáü zu bestimmen."
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