Grundlagen der Y a i h i n g e r s c h e n F i k t i o n s 1 e h. r e
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darin, daß sie ein bestimmtes transsubjektives Sein meinen
und mit diesem Sein recht haben 159 ).
„Erkennen und Wahrheit, Urteilen und Wahrheit gehören
unzertrennlich zusammen. Jeder Erkenntnisinhalt will wahr
sein.“ — „Welche wesentliche Seite am Erkennen wird denn
nun als Wahrheit bezeichnet? Offenbar ist nicht der Erkennt
nisakt als solcher mit Wahrheit gleichbedeutend, ebensowenig
der Erkenntnisinhalt als solcher. Die Bedeutung des Wortes
,Wahrheit‘ knüpft sich vielmehr an die Gültigkeit des Erkennt
nisinhalts. W ahrheit ist der gegründeteAnspruch
der Erkenntnisse auf Geltung“ 160 ).
Diese Definition des Wahrheitsbegriffs von J. Volkelt soll
zum Ausdruck bringen, daß in demselben ein subjektiver und
ein gegenständlicher Faktor steckt. Durch das Wort „An
spruch“ soll gezeigt werden, daß die Wahrheit nur vom Stand
punkt des Subjektes, nur von der Sphäre der Gewißheit
aus zu verstehen ist. Nach Volkelts Ansicht „hängt der Begriff
der Wahrheit an dem ursprünglichen Begriff der Gewißheit.
Zur Wahrheit kommen wir nur auf Grund des ursprünglichen
Erlebens der Gewißheit. Sobald ich die Gewißheit der Denk
notwendigkeit erlebe, bin ich im Reiche der Wahrheit. Die Ge
wißheit der Denknotwendigkeit versichert mich der Allgemein
gültigkeit, der Seins- und Wesensgültigkeit; d. i. der ,Wahr
heit'“ 161 ). Läßt man die subjektive Form des Gewißseins zu
rücktreten und rückt statt dessen den gemeinten Gegenstand in
den Vordergrund, so ist der Begriff der Wahrheit hergestellt.
Die subjektive Seite verschwindet also nicht, sondern tritt nur
zurück. Unter stärkerer Betonung der gegenständlichen Seite
gewinnt man folgende Wahrheitsdefinition: „Wahrheit ist der
gegründete Anspruch des mit dem Erkenntnisinhalt gemeinten
Gegenstandes auf Geltung.“
J. Volkelt betont also dem dogmatischen Rationalismus
von Hegel, aber auch dem modernen Logizismus Bus
serls gegenüber die subjektivistische Seite des Wahrheits
begriffs, den Immanenzphilosophen gegenüber die gegenständ
liche Seite. Der Volkeltsche Wahrheitsbegriff hat eine subjek-