Full text: Fiktionen in der Mathematik

Grundlagen der Yaihingerschen Fiktionslehre 
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kenden Subjekten, der ihnen entspricht, zu einem reinen, über 
empirischen Ich zu hypostasieren“. „Die generellen Wahr 
heiten“ sind mögliche Urteile möglicher denkender Wesen, also 
mögliche Wahrheiten. Wirkliche Wahrheit ist eine Bestimmt 
heit, die überall nur tatsächlichen Urteilen existierender den 
kender Wesen zukommen kann““ 170 ). Noch ein zweites Moment 
muß nach H. Maier bei der Absolutierung der „Wahrheiten““ 
berücksichtigt werden. 
„Jeder Urteilsakt strebt für das Urteil, das er vollzieht, 
Wahrheit, d. h. Denknotwendigkeit und Allgemeingültigkeit 
...an.““ „Im Wahrheitsbewußtsein liegt ein Maßstab, den das 
Urteil an sich selbst anlegt, eine Norm, der es Genüge tun will. 
Mit anderen Worten; Das Wahrheitsbewußtsein ist zugleich 
Wahrheitsintention.““ „Das Urteil, das der Urteilende 
zu vollziehen im Begriffe steht, erscheint als etwas Norm- 
gefordertes — es soll ja logisch notwendig und all 
gemeingültig sein — und zwar als ein seinsollendes Denkver 
halten zu einem vorliegenden Gegebenen. Das vollzogene 
Urteil aber stellt sich als Verwirklichung dieses seinsollenden 
Denkverhaltens dar“ 171 ). 
Was ist nun das Wesen des in der W ahrheitsnorm aus 
gesprochenen Sollens? H. Maier findet, daß zwei verschiedene 
Intentionen sich im Bewußtsein der Urteilsnotwendigkeit zu 
sammenfinden. „Die eine geht auf das Gefordertsein des Ur 
teils durch transzendent Gegebenes — ,... ‘ die andere richtet 
sich auf das Gefordertsein des Urteils durch die Wahrheits 
norm.““ H. Maier stimmt Rickert zu in der Ansicht, daß die 
tiefste Wurzel des Wahrheitsideals im sittlichen Wollen liege, 
daß der Wahrheitswert ein sittlicher Wert sei. „Das Sein 
sollen der Wahrheit ist keine logische Not- 
wendigkei t.‘“ „Daß wir wahrheitsgemäß ur 
teilen sollen, das ist eine sittliche Notwendig 
keit““ 172 ). 
H. Maier meint, daß wie die Absolutisten durch eine Ver 
mischung der induktiv-allgemeinen und der normativ-allge 
meinen Urteilseinheiten zu ihren absoluten an sich geltenden
	        
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