Grundlagen der Yaihingerschen Fiktionslehre
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kenden Subjekten, der ihnen entspricht, zu einem reinen, über
empirischen Ich zu hypostasieren“. „Die generellen Wahr
heiten“ sind mögliche Urteile möglicher denkender Wesen, also
mögliche Wahrheiten. Wirkliche Wahrheit ist eine Bestimmt
heit, die überall nur tatsächlichen Urteilen existierender den
kender Wesen zukommen kann““ 170 ). Noch ein zweites Moment
muß nach H. Maier bei der Absolutierung der „Wahrheiten““
berücksichtigt werden.
„Jeder Urteilsakt strebt für das Urteil, das er vollzieht,
Wahrheit, d. h. Denknotwendigkeit und Allgemeingültigkeit
...an.““ „Im Wahrheitsbewußtsein liegt ein Maßstab, den das
Urteil an sich selbst anlegt, eine Norm, der es Genüge tun will.
Mit anderen Worten; Das Wahrheitsbewußtsein ist zugleich
Wahrheitsintention.““ „Das Urteil, das der Urteilende
zu vollziehen im Begriffe steht, erscheint als etwas Norm-
gefordertes — es soll ja logisch notwendig und all
gemeingültig sein — und zwar als ein seinsollendes Denkver
halten zu einem vorliegenden Gegebenen. Das vollzogene
Urteil aber stellt sich als Verwirklichung dieses seinsollenden
Denkverhaltens dar“ 171 ).
Was ist nun das Wesen des in der W ahrheitsnorm aus
gesprochenen Sollens? H. Maier findet, daß zwei verschiedene
Intentionen sich im Bewußtsein der Urteilsnotwendigkeit zu
sammenfinden. „Die eine geht auf das Gefordertsein des Ur
teils durch transzendent Gegebenes — ,... ‘ die andere richtet
sich auf das Gefordertsein des Urteils durch die Wahrheits
norm.““ H. Maier stimmt Rickert zu in der Ansicht, daß die
tiefste Wurzel des Wahrheitsideals im sittlichen Wollen liege,
daß der Wahrheitswert ein sittlicher Wert sei. „Das Sein
sollen der Wahrheit ist keine logische Not-
wendigkei t.‘“ „Daß wir wahrheitsgemäß ur
teilen sollen, das ist eine sittliche Notwendig
keit““ 172 ).
H. Maier meint, daß wie die Absolutisten durch eine Ver
mischung der induktiv-allgemeinen und der normativ-allge
meinen Urteilseinheiten zu ihren absoluten an sich geltenden