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Grundlagen der Vaihingerschen Fiktionslehre
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Grundgesetzen der tatsächlichen Wirklichkeitswissenschaft
eigen ist, und die psychische Notwendigkeit des ,Nicht-anders-
denken- oder -vorstellen-könnens', die den in unserer Organi
sation wurzelnden Vorstellungsformen anhängt.“
Damit fällt nach H. Maier „das Unternehmen der Absolu
tsten, die logischen Normen auf theoretische, apodiktisch-
evidente, apriorisch-wahre Gesetze eines idealen Seins“ zurück
zuführen und zu begründen, vollends ganz in sich zusammen.
Und das angebliche „Erkennen“ der logischen Gesetzmäßig
keiten ist eben nichts anderes als normative Reflexion 17 ' 1 ).
Auch die kognitiv-logischen Ideale haben nach seiner An
sicht eine empirische Seite, das entspreche aber nur dem
Wesen der Wahrheit selbst, die ja nichts anderes sei, als Ge
fordertsein der Urteile durch transzendent Gegebenes.
J. Volkelt betont seine Übereinstimmung mit Maier, soweit
dieser das Bestehen absoluter Wahrheiten abge
sehen von der Existenz denkender Bewußt
seine, sowie das Bestehen eines Reiches ewiger Geltungs
einheiten a b 1 e h n t und die Auffassung vertritt, daß das Ur
teil nicht von dem Urteilsakt, das „Noema“ nicht von der „Noe-
sis“ abgetrennt werden dürfe.
Auch bei der Ablehnung der „Wesenserschauung“ geht er
mit H. Maier. Aber in andern Punkten weicht Volkelt
nicht so weit von Husserl ab wie Maier. Besonders zwei
Gedanken bei H. Maier scheinen Volkelt eine Verkennung des
absoluten Gepräges des Logischen einzuschließen: Das „Nicht-
anders-denken-können“, die Undenkbarkeit des Gegenteils
führt H. Maier auf einen in unserer Organisation wurzelnden
Zwang zurück; diesen logischen Anthropologismus lehnt Vol
kelt ab.
Daneben vertritt Maier mit Nachdruck einen logischen
Ethizismus; die „Wahrheitsnorm“ ist zwar apodiktisch, aber
die Apodiktizität ist sittlicher Art. „Das Sollen der Wahrheits
norm selbst ist eine sittlicheNotwendigkei t.“ Die All
gemeinverbindlichkeit des Wahrheitsideals fließt aus unserem
sittlichen Wollen und Erleben; die Wahrheitsnorm hat nur