Zur Kritik des Vaihingerschen P i k t i o n s b e g r i f f s
unmöglich gewertete Inhalte des Denkens oder der Phantasie,
ohne Festlegung einer bestimmten, positiven Beziehung der
selben zur Wirklichkeit“; meint aber, da Spengler offenbar
nur eigentliche Annahmen im Auge habe, könnte das Wort
„wirklich“ gestrichen werden, da das von Spengler Gemeinte
schon in dem Ausdruck „positiv“ liege, während das „wirk
lich“ auf ein Urteil führe. Dem Vorstehenden entspricht auch
die Einteilung der Annahmen, wie sie J. Sperl durchführt 217 ):
I. Aus Annahmen abgeleitete Denkformen:
1. Annahmen mit vorliegendem Urteil über oder An
spruch (des dem Objektiv entsprechenden Objekts) auf
Wirklichkeit: „Urteil“.
Je nach der Grundlage, aus der sich dieser Anspruch auf
Wirklichkeit herleiten läßt, wird dann unterschieden: „naives
Urteil“, „wissenschaftliches Urteil“, „Postulat“, „Glaubens
urteil“, „Voraussetzung“.
2. Durch Annahme erfaßtes Objektiv, welches den An
spruch erhebt, unter bestimmten Bedingungen durch ein
wissenschaftliches Urteil erfaßt werden zu können, ja zu
müssen: „Hypothese“.
II. Annahmen im engeren Sinn (eigentliche Annahmen):
3. Annahmen mit vorliegendem Urteil über die Möglich
keit des Objekts: „Als-Ob-Betrachtung“.
4. Annahme, deren Objektiv ein ihm zugehöriges reales
Objekt, sei es nur im Einzelfall, sei es überhaupt abge
sprochen wird, während man sie selbst um eines bestimmten
Zweckes willen beibehält: „Fiktion“.
a) Überzeugungsfiktion: Das Vorhandensein des Objekts
wird lediglich auf Grund subjektiver Überzeugung in
Abrede gestellt;
b) Erkenntnisfiktion: Die Negation beruht auf wirklicher
oder mindestens vermeintlicher Erkenntnis.
G. Spengler, dessen Stellungnahme zu den „Annahmen“
wir im Vorstehenden schon berührten, kommt von wesentlich
anderer Seite her auch zu einer Einteilung der Annahmen;
und zwar stellt er drei Gruppen fest:
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