Die Erweiterungen des Zahlbegriff
das ganze Schema der negativen, gebrochenen, irrationalen
und imaginären Zahlen vorausgesetzt und nötigenfalls als
Durchgangsstadium benutzt“. Es frage sich, in welchem Sinn
dies geschehen könne. Die Antwort muß nach Heymans lauten,
„daß, wenn auch reine Zahlen sich nur als
ganze positive denken lassen, dennoch bei
Operationen mit reinen Zahlen ohne Nach
teil vorübergehend von ihren Anwendungen
auf b e s o n d e r e F äl 1 e, welche andere als ganze
positive Zahlen zulassen, Gebrauch gemacht
werden kann.“ Denn dies Verfahren lasse sich in folgende
Einzelschritte zerlegen: Aus dem Substitutionsgesetz folge
analytisch, daß eine für Zahlen geltende Gleichung auch für
Anzahlen beliebiger Objekte, und eine für Anzahlen be
stimmter Objekte auch für Zahlen gelten müsse. „Die reinen
Zahlgleichungen, mit denen die Rechnung anhebt, müssen
demnach auch für solche Einheiten gelten, welche negative,
gebrochene, irrationale und imaginäre Einheiten neben sich
zulassen. Gelten aber diese Gleichungen für solche Einheiten,
so müssen für die nämlichen Einheiten auch andere Gleichun
gen gelten, welche sich durch Vermittlung der negativen, ge
brochenen, irrationalen oder imaginären Einheiten aus den
ersteren ableiten lassen. Diese abgeleiteten, für die betreffen
den Einheiten geltenden Gleichungen müssen aber auch wieder
für reine Zahlen gelten“ 414 ).
Heymans sagt dann noch: Mit Unrecht würde man die rein
analytische Natur dieser Beweisführung dadurch beeinträch
tigt glauben, daß empirische Elemente (nämlich die Existenz
solcher Einheiten, welche negative Einheiten usw. neben sich
haben) in dieselbe hineintreten. Denn es ist eben nicht die
tatsächliche Existenz, sondern ausschließlich die Denkbar
kei t solcher Einheiten, auf welche es hier ankommt...“ 415 ).
Diese gedachten Einheiten reichen nach Heymans vollständig
aus, die Vermittlerrolle in der gebotenen Beweisführung zu
übernehmen usw.
Diese Auffassung der Zahlerweiterungen wird der tatsäch-
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