notwendig machen. Das, was von den Einteilungen gilt, gilt
auch von den Definitionen, denn jede Definition ist eine ge
wisse Einteilung. Eine Klassifikation kann nicht absolut
wohlbestimmt sein, sondern nur in bezug auf eine bestimmte
Definition.
Will man nun die Mächtigkeit durch Zuordnung zweier
Mengen definieren, so muß das Gesetz der Zuordnung
wohlbestimmt sein. Handelt es sich um unendliche Men
gen, so werden die Elemente nie ausgeschöpft.
Ordnet man eine endliche Zahl von Elementen der einen
Menge einer entsprechenden der andern Menge zu, so darf
sich das Zuordnungsgesetz nicht ändern, wie viele neue
Elemente von jeder Menge man auch einführt. Die Definition
der Mächtigkeit muß also nach Poincare dahin abgeändert
werden, daß das Gesetz der Zuordnung, auf das die Definition
sich gründet, ein wohlbestimmtes ist. Jedes Gesetz der
Zuordnung beruht auf doppelter Klassifikation; die Gegen
stände beider Mengen müssen sich in gleicher Weise einteilen
lassen. Soll also ein Zuordnungsgesetz zweier Mengen wohl
bestimmt sein, so müssen die beiden Klassifikationen, auf
denen das Gesetz beruht, selbst wohlbestimmt sein.
Poincare betont, daß Russell den Grund für die Paradoxien
der Logiker ebenfalls in einer Art „circulus vitiosus“ sehe.
Man habe Mengen der Betrachtung unterzogen, die Elemente
enthielten, in deren Definition der Begriff der Menge selbst
einging, also nicht wohlbestimmte Mengen. Wenn aber Russell
diese Schwierigkeit durch die Aufstellung einer Rangordnung
der Typen zu überwinden sucht, so fragt Poincare, was ein
Typus von der Ordnung « bedeutet, falls a— oo ist, und
bemerkt, daß die Theorie der Typen die Unterscheidung von
endlich und unendlich schon voraussetze.
Auch in dem Axiom der Reduktibilität von Russell
vermutet Poincare nur eine andere Form des Induktious-
prinzips.
Poincare sagt wiederholt, nur was sich durch eine endliche
Zahl von Worten definieren lasse, habe einen Sinn. Daß mit
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