Full text: Fiktionen in der Mathematik

i k t i o n e n 
Grundlagen der V aihingerschen Fiktionslehre 
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jrden, daß Yaihinger 
sehen Fahrlässigkeit, 
rd, neben dem fingie- 
dzmäßig verknüpften 
icht „Dingen“) aner- 
‘ glaubt mit der gan- 
en, der nicht die Ab- 
laft zu machen, 
loh. V o 1 k e 11 72 ) gibt 
Wirklichkeitsbegriff 
Yaihinger nennt m. E. 
nken überhaupt oder 
einen Anfang nimmt, 
sjenige, was für Vol- 
int, nämlich die trans- 
ge an sich oder wie 
nn bei Yaihinger ein- 
r irgendwie gegeben 
Teis‘ den Anlaß gibt, 
eis die Verfälschung 
mir die Berechnung 
materials ermöglicht; 
r Ausgangspunkt, die 
o vielen Seiten' oder 
i Kreises ermöglichen 
;ion. 
iger, daß das Denken, 
ständlichen sinnlosen 
■ über eine Hilfskon 
gspunkt zurückkehrt, 
i verändert wird, als 
darin zu finden ist.“ 
hmidt wohl auch im 
aihingers Philosophie 
ktionstheorie fordere 
itze: 
1. Es gibt eine irgendwie geartete Wirklichkeit, um deren 
Erkennen es sich beim Urteilen handelt (gleichgültig, ob diese 
Wirklichkeit eine solche der Bewußtseinsimmanenz oder der 
Transzendenz oder welche auch immer sei). 
2. Es gibt Urteile, die dann als wahre Urteile bezeichnet 
werden, wenn sie mit jener Wirklichkeit übereinstimmen (sie 
betreffen) und als falsche, wenn eine solche Übereinstimmung 
(ein solches Betreffen) nicht stattfindet usw. 
In den Ausführungen über die fiktionalistische Wissen 
schaftslehre äußert sich R. Schmidt zum Wirklichkeitsbegriff 
Vaihingers auf dieser Stufe in folgender Weise 74 ): „Im logi 
schen Stadium seiner Theorie hatten wir gefunden, daß sein 
Wirklichkeitsbegriff ein ziemlich unkritischer sei. Auf dieser 
außerlogischen Stufe, die wir soeben skizziert haben, hat sein 
Wirklichkeitsbegriff Konsequenz und Berechtigung. Als 
wirklich erkennen wir, was auf uns wirkt, 
was sich als unabhängig von unserem Willen 
erweist, was unser eigenes Wirken heraus 
fordert. Und das ist grob gesprochen die Welt der psychi 
schen Gegebenheiten, die Welt der Empfindung, so wie sie 
Yaihinger beschreibt, das sind die Gesichts-, Gehörs- und Tast- 
erlebnisse, das ist die Welt unseres ästhetischen, ethischen, 
erotischen, religiösen Erlebens, sie sind wirklich, sie allein 
verdienen diesen Namen. Alles aber, was das Denken daraus 
macht, so wirklich das Denken als solches ist, alle 
diese Dinge, Abstraktionen, Kausalitätsverhältnisse, Gesetze 
und Systeme sind Abweichungen von jener Wirklichkeit. 
Vaihingers Wirklichkeitsbegriff ist also dem Umfange nach 
derselbe wie derjenige der Phänomenalisten im weitesten Sinne. 
Demnach darf man Yaihinger nicht einen Immanenzphilo 
sophen nennen, denn ihm sind letzten Endes diese „Erleb 
nisse“ Realitäten, die in keinem durch die Beiworte „psy 
chisch“ oder „subjektiv“ charakterisierten Gegensatz zu andern 
„außerpsychischen“ oder „objektiven“ Realitäten stehen. Die 
Scheidung in Subjekt und Objekt, in Innen oder Außen, in 
Immanenz und Transzendenz ist eben eine nachträgliche fik
	        
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