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IV. Kapitel. Die relativen Zahlen.
Da nach unserer Definition zwar
aber
a + h > a,
a -j- a,
gilt der Satz Kap. I, § 3 C, I, daß eine Summe mehrerer Zahlen immer
größer ist als irgend einer ihrer Summanden, nicht mehr allgemein
im Gebiete der relativen Zahlen.
Den § 2 B, II ausgesprochenen Satz können wir jetzt genauer
so formulieren, daß, wenn zwei zweigliedrige Summen nur in dem
einen Summanden übereinstimmeu, diejenige den größeren Wert hat,
in welcher der andere Summand der größere ist; denn, wenn ß > y,
also ß — y gleich einer positiven Zahl p ist, so wird auch
(a -f- ß) — (cc 4- y) = ß — y = p, also u + ß > a + y.
Unmittelbar aus der Definition des Größerseins ergibt sich ferner
die Gültigkeit des Satzes Kap. I, § 3 C, IY auch für relative Zahlen,
daß, wenn
a> ß
und
Y >
auch
a + y> ß + ö.
Um die Größenbeziehungen unter irgend welchen relativen Zahlen
räumlich zu veranschaulichen, denken wir uns an einen beliebigen
Punkt einer geraden Linie die Zahl Null geschrieben, die positiven
Zahlen an Punkte zur rechten, die negativen an Punkte zur linken
Seite des ersten Punktes gesetzt, und zwar so, daß von je zwei un
gleichen positiven oder negativen Zahlen diejenige, welche den größeren
absoluten Betrag hat, in eine größere Entfernung vom Anfangspunkte
kommt. Alsdann sind die sämtlichen hingeschriebenen relativen
Zahlen in dem Sinne nach der Größe geordnet, daß jede Zahl größer
ist als irgend eine links von ihr stehende, aber kleiner als irgend eine
rechts von ihr befindliche.
§ 5. Multiplikation.
A. Definition und Gleichungen.
Durch die Kap. I, § 5 A aufgestellte Definition haben wir die
Bedeutung jedes Produktes bestimmt, dessen Multiplikator eine abso
lute Zahl und dessen Multiplikand irgend eine Größe ist, die man zu
einer Größe der gleichen Art addieren kann. Dieser Definition ent