Full text: Arithmetik (1. Teil, 1. Band)

214 V. Kapitel. Rechenoperationen im Bereiche der rationalen Zahlen. 
des bequemeren Druckes wegen die Abkürzung 
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einführte (Cantor II, S. 762—763). Wahrscheinlich unabhängig von 
den beiden italienischen Mathematikern hat Daniel Schwenter aus 
Nürnberg in seiner Geometria practica (1618) Kettenbrüche benutzt, 
um Verhältnisse großer Zahlen näherungsweise durch Brüche mit 
kleinerem Zähler und kleinerem Nenner zu ersetzen (Cantor II, 
S. 763—765). Vermutlich ist ebenso selbständig Lord Brouncker 
(1620—1684), der erste Präsident der Royal Society, zu diesem Gegen 
stände gelangt (Cantor II, S. 765). Eine weitere Förderung erfuhr 
die Lehre von den Kettenbrüchen durch Huygens, welcher sie in 
der erst nach seinem Tode 1698 herausgegebenen Schrift Descriptio 
automati planetarii zu ähnlichen Zwecken wie Schwenter benutzte 1 ) 
(Cantor III, S. 97), Eine ausführliche Theorie der Kettenbrüche hat 
Leonhard Euler in zwei Abhandlungen im 9. und 11. Bande der 
Commentarii Academiae Petropolitanae (ad annum 1737 und ad annum 
1739) gegeben, wo er ihnen zuerst einen besonderen Namen, fractio 
continua, beigelegt hat; der elementare Teil dieser Abhandlungen 
ist auch im 18. Kapitel des 1. Bandes von Eulers Introductio in 
analysin infinitorum (1748) wieder dargestellt. Die ältere Literatur 
über die Kettenbrüche findet man in S. Günthers „Beiträge zur Er 
findungsgeschichte der Kettenbrüche“, Programm der Lateinschule zu 
Weißenburg 1872, die neueren Arbeiten in der Encyklopädie der Mathe 
matischen Wissenschaften, Bd. I, S. 119. 
B. Die einfachen oder regelmäßigen Kettenbrücke. 
Definition: Wendet man auf zwei beliebige positive ganze Zahlen 
a, e das für die Aufsuchung des größten gemeinschaftlichen Teilers 
zweier Zahlen Kap. I, § 11 A, S. 52 und 53 gelehrte Verfahren an, so 
erhält man die Kette von Gleichungen: 
a 
= 1\q6 -j- e i7 
WO 
Ä’o 
0, 
<e, 
e 
— -H > 
WO 
:> 
1, 
@2 
= ^2 ^2 d - ^3 ’ 
wo 
h 
:> 
e 3 
6 2 , 
6 m- 2 
= + e ml 
wo 
1—1 
1 
e m 
< e m- 
e m-1 
li 
wo 
K 
> 
1. 
1) Ygl. die Anmerkung S. 225.
	        
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