§ 5 B. Begründung des Begriffes „Logarithmus“ im rationalen Zahlengebiete. 239
unserem Zahlengebiet existierte. Das ist jedoch für keinen Wert
von n (natürlich außer für n = 1) der Fall. Es läßt sich aber (vgl.
Kap. II, § 5 C, (III) und Kap. III, § 3 F) nach Wahl einer beliebig
großen positiven ganzen Zahl m stets eine positive ganze Zahl /r so
bestimmen, daß
Nun ist
n • i a n ~ 1 + jj * n(n— l)-ft w_2 + ^-n(n—l)(n—2)-^- 3 -f •••
m) ‘ 2! m m \rn} '3! m m m \m
Da
so ist auch
usw.,
also
n n — 1 n —
1 n n —1,1 n
2! m m 3! m
m
m
Setzen wir
n 1
so ist
deshalb
Für hinreichend große Werte von G — — kann die rechte Seite
ö n
der Ungleichung, also auch die linke kleiner als eine beliebig kleine
Zahl d gemacht werden. Setzen wir
i
10 = -f - £ oder (10 — £ ) n = ~
und
so können wir es durch hinreichend große Werte von G = ~ er