§ 6 B. Zinseszinsrechnung.
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Wie nach Jc 0 kann man die Gleichungen (I) und (II) auch nach
n und p aufzulösen versuchen. Wenn nach n gefragt ist, wissen wir
nicht von vornherein, ob wir von (I) oder von (II) auszugehen haben.
Nehmen wir von beiden Seiten der Gleichungen (I) und (II) den
Briggs sehen Logarithmus, so ergibt sich:
bezüglich
.) + lo S ( X + Im) ‘
log \ — log/¿ 0 = v • log (l +
P '
100.
Wenn der Quotient ■ - ——-eine ganze Zahl ist, so stellt
er den gesuchten Wert von n dar. Geht aber die Division
(log h n - log Jc 0 ) : log (l + Jö)
nicht auf, liefert sie vielmehr den ganzzahligen Quotienten v und den
Rest q, so daß also
so ist
und wenn man durch Aufschlagen des Numerus die Zahl r so be
stimmt, daß
woraus sich sofort ergibt:
und die gesuchte Zahl
n — v -f- v' 1 ).
dieser nicht ganzzahlig ist, so hieße das, statt der obigen Gleichung (II) die
letzteren Ausdrücke nur wenig voneinander.