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52 I- Kapitel. Die natürlichen Zahlen
seits t = 0, so muß auch a = 0 sein, d. h. keine von 0 verschiedene
Zahl kann 0 als Teiler haben.
Aus dem Assoziationsgesetze der Multiplikation (§ 5 B, II) ergibt
sich unmittelbar der Satz:
I. Ist x ein Teiler von t und t wieder ein Teiler von a,
so ist auch x ein Teiler von a.
Aus dem Distributionsgesetze der Multiplikation (§ 5 C, I, II, IV)
folgt der Satz:
II. Ist t gemeinschaftlicher Teiler von a und b, d. h. so
wohl Teiler von a als auch Teiler von b, so ist t auch Teiler
von a -f- b und a — b.
Der Satz gilt auch für eine Summe aus beliebig vielen Sum
manden.
Einen gemeinschaftlichen Teiler besitzen irgend zwei beliebige
Zahlen a, b, nämlich die Zahl 1. Wenn sie keinen andern haben,
sagt man von ihnen, indem man von diesem selbstverständlichen
Teiler absieht, sie seien ohne gemeinschaftlichen Teiler oder .teiler
fremd oder relativ prim. Da kein gemeinschaftlicher Teiler von a, b
größer als die kleinere dieser beiden Zahlen sein kann, muß einer
ihrer gemeinschaftlichen Teiler der größte sein. Die Aufsuchung
dieses größten gemeinschaftlichen Teilers zweier Zahlen ist eine außer
ordentlich wichtige Aufgabe, die schon Euklid gelöst hat (Elemente,
Buch VH, Nr. 2, Ausg. von Heiberg, Bd. 2, S. 191). Wenn etwa
a = &, so ist natürlich der gemeinsame Wert beider Zahlen gleich
zeitig auch ihr größter gemeinschaftlicher Teiler. Bezeichnet man
andernfalls die größere der beiden Zahlen mit a, so dividiere man
a durch b. Entweder geht die Division auf, oder es bleibt ein
Rest. 1 ) Im ersten Falle ist b der größte gemeinschaftliche Teiler,
im zweiten besteht, wenn wir den Quotienten mit m und den Rest
mit b 1 bezeichnen, die Gleichung
a = bm -f b 1} wo b t < b.
Durch Division von b durch b t erhalte man weiter die Gleichung
b = b x m x + b 2 , wo b 2 < b t .
Dieses Divisionsverfahren setze man so lange fort, bis die Division
aufgeht, also der Rest 0 bleibt, was notwendig einmal eintreten muß,
weil ja jeder folgende Rest kleiner als der vorhergehende ist. Auf
diese Weise erhalte man die folgende Kette von Gleichungen:
1) Ygl. § 10 F, S. 42—44.