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Roms; dazu kam noch der Notar des Heiligen Offiziums als
Protokollführer. Seit 1628 fanden die Wochensitzungen dieser
Behörde im Kloster Santa Maria sopra Minerva statt, wie
denn der Dominikanergeneral ständiges Mitglied des Beirates
sein mußte. In den größeren Städten war ein von der
römischen Zentralinstanz aufgestellter Inquisitor thätig, der
sich seinen Beamtenstab ganz nach dem römischen Vorbilde
zusammenzustellen und über leichtere Vergehen aus eigener
Machtvollkommenheit zu befinden, schwerere dagegen nach Rom
abzugeben hatte. Die „Kongregation des Index" war zwar
an und für sich selbständig, mußte aber, wie es ja auch der
gemeinsame Zweck erheischte, mit der Inquisition vielmals
zusammenarbeiten. Namentlich hatten die städtischen Aussichts
beamten, nicht minder wie die päpstlichen Nuntien im Ans
lande, die Pflicht, zweifelhafte Bücher aufzustöbern und der
Jndexbehörde zur Abgabe eines autoritativen Urteiles einzu
liefern. Alan sieht, daß diese Einrichtung eine in ihrer Art
vorzügliche war, denn die ganze Erde, soweit sie die Kurie
als oberste Richterin in Glanbenssachen anerkannte, war mit
einem Spinnengewebe überdeckt, in dessen Maschen sich jede
einen weiteren Flug versuchende Fliege notwendig fangen
mußte. Hauptersordernis war freilich, daß die einzelnen
Beamten es an Spürsinn, Fleiß und Rücksichtslosigkeit nicht
fehlen ließen, und an diesen Eigenschaften hat cs ihnen we
nigstens im vorliegenden Falle ganz gewiß nicht gemangelt.
Eine Persönlichkeit so überragender Art, wie diejenige
Galileis, mußte einer Korporation von der Beschaffenheit, wie
wir sie soeben zu zeichnen versuchten, gar bald auffallen, und
in der That finden wir, daß sich dieselbe schon zu einer Zeit
mit ihm befaßte, da er noch keine Ahnung davon haben konnte,
daß es eine auch aus ihn sich erstreckende kirchliche Polizei
aufsicht gäbe. Und doch stand er schon unter dieser, als er
sich noch einer der glücklichsten und unabhängigsten unter den
Sterblichen zu sein bedünken durste. Während er sich näm-