Full text: Papers for the international symposium Commission VI

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tionen in Form von Höhenlinien gewünscht. Bei einer undeutlichen Wie 
dergabe von einzelnen Elementen (Verkehrswege, Gewässer, Bebauung), 
□der bei entsprechender .Genutzeranftfrderung kann eine kartographische 
Bearbeitung dieser Elemente erwünscht oder nötig sein. Sie ergibt z.B. 
freigestellte, knnturierte oder signaturhaft dargestellte Verkehrs 
wege, Siedlungen und einzelne Bauobjekte. Diese Bearbeitung bedeutet 
bereits einen Eingriff in den Inhalt des photographischen Bildes. Der 
entstehende Arbcits- und damit Kostenaufwand hängt vom Umfang der 
kartographischen Bearbeitung ab und ist schwer allgemein angebbar.Die 
erweiterte kartographische Ausstattung ist deshalb in der folgenden 
Kastenabschätzung nicht enthalten. 
3.2.2.3 Voraussetzungen zur Vervielfältigungsart 
Als Vervielfältigunnswege kommen in Frage: 
- photographische Kopie 
- Lichtpausvervielfältigung 
- Offsetdruck 
Die üJahl der Verviclfältigungsart richtet sich primär nach der Aufla 
genhöhe. Andere Entscheidungskriterien sind z.B. erzielbare Bilriquali- 
tät, dezentralisierte Vervielfültigungsmöglichkeit und Eignung des 
Druck- oder Kopiermaterials für unterschiedliche Verwendungszwecke. 
Die beabsichtigte Vervielfältigungsart bestimmt den für die Herstel 
lung der Vervielföltigungsvorlage (Kopieroriginal) einzuschlogenden 
Weg. Wenn eine Aufrasterung der ürthophotos erfolgen soll, dann ist es 
für die Herstellung des Kartenoriginals kostenmäßig unerheblich, ob da 
von Lichtpausen oder Druckplatten für den Uffsetdruck horgestellt werden. 
3.3 Kastenrechnungsbasis 
Alle in der Folge angeführten Preise beziehen sich auf den Zeitpunkt 
der Erhebungen (1977). Wurden die Kasten von Arbeitsgängen mangels 
festgesetzter Tarife nach Zeitaufwand berechnet, so wurden als Grund 
lage die Zeitgebühren der Bundes-Ingenieurkammer eingesetzt. 
Wie in 3.1 bereits angegeben ist, ist damit zu rechnen, daß ein Teil 
der Arbeiten als Gubaufträge weitergegebön werden müssen. Der Preis 
zuschlag für solche Frcmdloistungen beträgt zwischen 10 und 20 %. Do 
das Verhältnis Eigenleistungen zu Fremdleistungen für die einzelnen 
Betriebe unterschiedlich i3t, wurde dieser Zuschlag bei der Kostener 
mittlung nicht berücksichtigt. 
Die Preise, die einem Besteller verrechnet werden, sind auf Grund des 
in Österreich geltenden Mehrwertsteuersystcms um Q % höher. 
3.3.1 Photogrammetrische Stufe 
Für die Kostenschätzung der Arbeiten innerhalb der photogrammetri 
schen Stufe wurden folgende Gebühren und Tarife verwendet: 
- Richtsätze für Vermessungsarbeiten an Autobahnen, Ergänzung durch 
Vergütungssätze für die photogrammetrische Auswertung von Luftbil 
dern, herausgegeben vom Bundesministerium für Bauten und Technik 
mit dem für 1977 gültigen Index von 2,68. 
- Preise, die das Institut für Photogrammetrie der TU Wien bei der 
Berechnung von photogrammetrischen Blöcken mit dem Programm PAT- 
M43 und der Orthaphotosteuerdaten mit dem Programm SORA-DP sowie 
für die Orthophotoherstellung mit ürthophotogerätesystem 0R 1 ver 
rechnet.
	        
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