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Vierter Abschnitt.
pothese rrr 7?I7I nnd nach Wargentins Sterbensord-
liung = 7,770. Hiernach wird der Näherungs-
7.770.7,324
werth = = 7,936; den wahren
7>'71
Werth giebt Herr Brune zu 7,704 an. Auf die
nämliche Weise findet man für drey Personen von
10,30 und 50 Jahren, unter Zugrundelegung der
Wargentinschen Sterbensordnuug, nach der Hypo
these die Verbindungsrente = g,7I5 und die Ver
bindungsdauer =: 13,05, so wie hienach den ge-
9,499.S,7i5
suchten Näherungs werth
8,603
9)623,
wofür der richtige W^erth - bey Herrn Brune zu 9,536
angegeben ist. Der zuletzt gefundene Näherungs
werth kömmt dem wahren Werthe näher als der
vorher angegebene, weil in dem zweiten Beispiel
der Unterschied des Alters der verbundenen Per
sonen unter einander nicht so grofs ist als in dem
erster en.
Ueberhaupt aber ist diese Näherungsmethode
sicherer anzuwenden bey solchen Sterbensordnungen,
deren Decremente, die Jahre der Kindheit abgerech
net, nur einen Wendepunkt haben, wie die Süfsmilch-
sche und Northamptoner, als bey solchen, wobey
mehrere Wendepunkte der Decremente Statt finden,
wie z. B. bey Deparcieux’s und Wargentins.
Als Hülfsmittel dieser Näherungsmethode thei-
le ich hier die Verbindungsrenten bis zu 5 Perso
nen von fünf zu fünf Jahren nach der Hypothese,
nach Süfsmilchs und Deparcieux’s Mortalitätstabellen