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Besondere Naturkehre.
§. 978. Nicht bloß gläserne Prismata dienen zue
Trennung und Absonderung der Lichtstrahlen von ver
schiedenen Farben, sondern ein jeder brechender Körper,
dessen Seiten schräg zusammen lausende Flächen
bilden, wofern sein Brechungsvermögen von dem Äre-
chungsvermögen des Mittels verschieden ist, in welchem
die Lichtstrahlen sich bewegten, ehe sie in solches
eintraten.
§. 979. Die mehrere oder wenigere Brechung der
Lichtstrahlen von verschiedenen Farben, in Vergleichung
unter einander, hangt nicht von der Dichtigkeit des bre
chenden Mittels ab, sondern es folgt einem, noch unbe
kannten, auf die Verwandtschaft der Lichtstrahlen ver
schiedener Farben, mit den brechenden Körpern, sich
gründenden Gesetze.
§. 980. Das Nefractionsverhältniß ist bey den
verschiedenen Farbestrahlen des Lichts verschieden und
zwar nach N e w t 0 n s Bestimmung ist es bey dem Ueber-
gange aus Luft in Glas
für rothes Licht wie 77 bis 77^ zu 50.
orange - - - - - 77s- -
hellgelbes - - - - 77 * -
grünes - - - - - 77-*- -
hellblaues - - - - 77-f -
dunkelblaues - - - 77Z -
violettes - - 775 bis 78.
§.981. Wenn Körper, die, wenn sie durch weijses
Licht erleuchtet werden, uns unter verschiedenen, nur nicht
zu dunkeln Farben sichtbar werden, durch gefärbte, ver
mittelst eines Prisma abgesonderte Lichtstrahlen, erleuch- ■
tet werden, so sehen wir sie immer mit der Farbe der
Lichtstrahlen, die man auf sie fallen laßt und durch wei
che sie erleuchtet werden; die Farbe der Körper ist also
nichts Wesentliches, sondern hängt bloß von der Natur
Der,Lichtstrahlen ab, welche sie nach der Natur ihrer
Ober.-