Full text: Reprints of papers (Part 4b)

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Weise möglich, das Basisverhältnis den gegebenen Aufnahmeverhältnissen 
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anzupassen. Das Basisverhàltnis beträgt normalerweise 0.5 — 0.6, eine Verkleinerung 
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auf 0.3 resp. eine Vergrößerung auf 0.7 ist moglich, ohne die notwendige Uberdeckung zu 
gefährden. 
An Stelle des vorerwähnten Visiers kann auch, um den Folgebildanschluß zu gewährleisten, 
ein Überdeckungsregler in Frage kommen. Da man aber nie genau weiß, wenigstens bei den 
bisherigen Konstruktionen, wann die Verschlüsse losgehen, so eignen sie sich für die Durch- 
führung gezielter Aufnahmen nicht. Solche Aufnahmen sind jedoch wichtig für Kataster- 
aufnahmen im Bergland, bei Aufnahme bestimmter Objekte oder Geländeteile. Im Gebirge 
richtet sich die Anlage des Flugplanes nach der besten Einsicht ins Gelände. Der Flug nach 
Parallelstreifen ist nur begrenzt möglich. Noch komplizierter wird die Sache, wenn man 
darangeht, die Flüge genau in der x- oder y-Richtung auszuführen, wie dies in Deutschland 
bereits mit bestem Erfolg geschieht, um die Transformationskosten der Grenzpunkte auf ein 
tragbares Maf) zu reduzieren [5]. Diese Gründe haben die schweizerischen Stellen, welche sich 
schon bisher mit den Konvergentaufnahmen befaften, bewogen, sich des genannten ein- 
fachen Visiers zu bedienen, das zugleich einen weiten Vorblick in der Flugrichtung gewährt. 
Das Fliegen nach Konvergenzpunkten bedeutet jedoch nicht, daf) letztere unbedingt signali- 
siert werden müssen. Rein photogrammetrisch sind sie ohne Bedeutung. Man kann sich aber 
fragen, ob es sich im Interesse genauerer Einhaltung der Flugrichtung und der Einsparung 
teurer Paipunkte nicht lohnen würde, die Konvergenzpunkte vor dem Fluge zu signalisieren, 
Die vollständige Überdeckung beider Bilder eines Paares (z. B. Paar 0, — 0,’ in 
Abb.3) tritt nur bei einem ganz bestimmten  Basisverháltnis ein, das heift wenn 
D 
b a+ y a—y. ; : : 7 : 
= tg — — — tg — ist, wobei a den nutzbaren Bildwinkel, y den Konvergenzwinkel be- 
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deuten. Bei dem Konvergenzwinkel von 30* entspricht dies einem Basisverhiltnis von 0.557. 
Eine ,,volle Uberdeckung* ist ferner nur möglich bei horizontalem Gelände und horizontalem 
Flug. Ist die Kammer um eine horizontale Achse in der Langsrichtung kippbar, so lassen sich 
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mit ihr auch Senkrecht- oder senkrecht-konvergente Aufnahmen machen. 
C. Die Konvergentkammer im Vergleich mit der Normal- oder mit der Weitwinkelkammer 
Es werden hierfür folgende Kammern gewählt: 
D 
Konvergentkammer f 21 cm 
Normalkammer f 2] cm 
Weitwinkelkammern f — 10 cm und f 11,5 em. 
Soweit für den Vergleich Làüngen-, Winkel- oder Fláchenmafe in Betracht kommen, sind 
solche in der Tabelle; Seite 38, übersichtlich zusammengestellt. Zur Erláuterung seien folgende 
Bemerkungen vorausgeschickt. 
Da die Auswertung des vollen Bildformates kaum in Frage kommt, ist als praktisch aus- 
wertbare Fläche ein Bildquadrat angenommen, dessen Seitenlánge 909; der wirklichen Lánge 
entspricht. Daraus ergibt sich der nutzbare Bildwinkel a (Ziffer 5). Alle Zahlen beziehen sich 
auf dieses angenommene Formatverhiltnis. Die seitliche Streifeniiberdeckung ist zu 259%, 
die auswertbare Streifenbreite daher zu 75% angenommen (Ziffer 10). Ziffer 8 gibt die Maße 
des Bildstreifens, der bei Senkrechtaufnahmen drei, bei Konvergentaufnahmen zwei aufein- 
anderfolgenden Bildpaaren gemeinsam ist. Dessen Breite ist recht oft von Bedeutung für die 
Auswahl günstiger Pafpunkte. 
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