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St. Georgen. Tennenbrunn.
se beiden Ortschaften und ihre Umgebungen sind nur in der Frauentracht
bemerkenswerth und besonders in dem kopfbedeckenden Theile derselben, der übrige
Anzug ist mehr oder weniger auch ihren Nachbarinnen an der Kinzig und den
Seitenthälern eigen, nur scheinen hier die Farben nicht so strengem Kleidergesetz unterworfen
zu sein, wie dort; die dunklen Farben nehmen den hauptsächlichsten Platz ein, in Schnitt und
Stoff ist der Anzug aber mit jenen ganz übereinstimmend.
Die Kopfbedeckung ist das Eigenthümlichste und zugleich das confessionelle Unter—
scheidungszeichen.
Die protestantischen Frauen in St. Georgen und Tennenbrunn tragen zunächst eine am
Kopf glatt anliegende Haube, deren buntgeblumter Sammetdeckel mit breiter schwarzseidener
Einfassung die Höhe des Kopfes deckt; das vordere und zurückgestrichene Scheitelhaar bleibt
davon unbedeckt und das Hinterhaupthaar fällt in langen Flechten am Rücken herab. Unter
dem Kinn ist die Haube wie überall durch schwarze Bänder befestigt, die schmaleren Nackenbänder
aber fallen bogenförmig und in Schleifen geschürzt ganz symmetrisch nach hinten herunter und
erreichen in ihrer Länge den Saum des fußfreien Rockes. Auf diese Kopfbedeckung, welche
wohl als die Haustracht anzusehen ist, wird dann ein Strohhut gesetzt mit cylinderförmigem
Kopf und an den Seiten aufwärtsstehender Krempe; die innere Seite des Hutes behält die
natürliche gelbe Strohfarbe, die äußere aber ist durch einen kreidigen Anstrich von blendendster
Weiße und setzt um so schärfer die Verzierungen von schwarzgefärbtem Strohband ab, welche
an der hinteren Seite der Krempe vom Kopf ausgehend strahlenförmig nach drei Seiten sich