Full text: Einführung in die Buchkunde

Vorwort 
Die Literatur auf dem Gebiete der Buchkunde wächst besonders 
seit 1900 immer mehr an. Gute- Handbücher über einzelne Gebiete, 
ausgezeichnete Spezialforschungen, wichtige und wertvolle Zeit- 
schriftenaufsätze erscheinen in solcher Zahl, daß dem Anfänger 
jede Übersicht verloren geht. Ihm das Terrain ein wenig zu ebnen, 
stelle ich hier die hauptsächlichsten Ergebnisse der Forschung 
zusammen. Sollte er sich dann für ein oder das andere Gebiet 
besonders interessieren, so findet er überall die wichtigsten 
Quellen angegeben, aus denen ich geschöpft und die er nun ge- 
legentlich selbst zur Hand nehmen und eingehender studieren 
kann. 
Die neue historische Buchforschung beginnt mit dem Jahre 1900, 
mit dem Erscheinen der Gutenbergfestschrift. Auf gelegentlichen 
Vorarbeiten einzelner Gelehrter fußend, setzte in diesem Jahre 
die Forschung mit aller Macht ein und schuf zunächst ein neues 
dokumentarisch beglaubigtes Bild von dem Manne, der uns die 
Druckkunst schenkte. Schlag auf Schlag brachte dann jedes Jahr 
neue Züge zu seinem Bilde, ohne daß es jedoch möglich geworden 
wäre, alle zweifelhaften Fragen widerspruchslos zu lösen. 
Ich habe der Betrachtung dieses Mannes mit Absicht breiteren 
Raum gewährt, da die näheren Umstände seines Lebens — von 
den Fachkreisen abgesehen — bei weitem nicht so allgemein be- 
kannt sind, wie er es verdient. Gutenberg steht, auch für die 
breite Öffentlichkeit, einzig da als der Mann, der dem Mittelalter 
die Augen zudrückte und eine neue Zeit erstehen ließ, indem er 
Bildung und Forschung, ihre rasche Verbreitung, ihr Eindringen 
in die weitesten Volkskreise ermöglichte. 
Aber auch als schaffender und erfindender Künstler hat er sei- 
nesgleichen nicht. Keinem Künstler, keinem Erfinder außer ihm 
ist es gelungen, einem neuen Gedanken gleich bei den ersten Ver- 
suchen eine so formvollendete Gestalt zu geben, in einer neu- 
begründeten Kunst gleich als erstes ein Meisterstück zu schaffen, 
das wir heute noch, nach fast fünfhundert Jahren, für muster- 
gültig und unerreicht erklären. müssen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.