432 Neuroretinitis; Atrophia n. optica. Kap. XXV.
Sicherheit das Halsmark selbst von Stromschleifen getroffen wird)
zeigte sich nach den Berichten durchaus zuverlässiger Autoren von
entschieden günstigem Einfluss bei der Behandlung der Neuro-
retinitis oder Neuritis optica, wenn anders nicht ganz be-
stimmte pathologische Veränderungen innerhalb der Schädelhöhle,
z. B. Geschwülste vorlagen, auf die der elektrische Strom natur-
gemäss keinen oder doch nur einen minimalen Einfluss hat. Freilich
wurde mit dieser „Sympathikusgalvanisation“ stets auch wohl eine
etwas direktere Beeinflussung des Augeninnern verbunden, insofern
man den Strom in der oben angegebenen Weise vom Auge zur
Schläfe oder zum Nacken gehen liess.
Es sind hier von Erb3%° z. B. in einem Falle von mit Neuritis
optica komplizirter transversaler Myelitis günstige Erfolge erzielt
worden, Resultate, wie sie andererseits Rumpf?! mit dem faradischen
Strom (Pinselung der Haut an Brust, Rücken und Extremitäten)
ebenfalls erreicht hat. So viel steht fest, dass eine vorsichtig ge-
leitete elektrische Behandlung nicht schaden, vielmehr in einer Reihe
von Fällen offenbaren Nutzen gewähren kann.
Viel weniger günstig sind die Erfolge elektrischer Kuren bei den
ohne entzündliches Vorstadium sofort mit degenerativer Atrophie
einsetzenden Leiden des Sehnerven, wie solche Affektionen im
Gefolge chronischer Rückenmarksaffektionen oder auch ohne jede
anderweitige Komplikation vorkommen. Man versuche hier wenigstens
die Durchleitung schwacher konstanter Ströme quer durch die Schläfen
oder vom Auge zum Nacken (wir pflegen gewöhnlich die Anode in
den Nacken, die Kathode auf die geschlossenen Lider anzusetzen)
da auch in solchen Fällen von Erb'*, Dor?P? und anderen günstige
Erfolge gesehen worden sind. Hat man Grund anzunehmen, dass
das Leiden des Sehnerven mit einer chronischen Affektion des Rücken-
markes (Myelitis, Tabes ete.) in Zusammenhang steht, so ist die Be-
handlung des Grundleidens durch die allgemein in solchen Fällen
üblichen oder die speziell als vorteilhaft bekannten elektrotherapeu-
tischen Massnahmen nicht zu vernachlässigen.
Ebenfalls fraglich erscheint es, ob man berechtigt ist, die
günstigen Erfolge nach einer eingeleiteten galvanischen Behandlung
bei den auf Intoxikationen zurückzuführenden Amblyopien nach
Alkohol- und Tabaksmissbrauch oder bei Bleikranken, bei Hysteri-
schen ete. eben auf diese elektrische Behandlung zurückzuführen und
ob nicht vielmehr die Besserung derartiger Leiden durch ein zweck-
mässig geleitetes diätetisches Regime, vor allem durch Entziehung der
ug