2 Jntelligenzwesen,
Einnahme "als Ueberschuß allemahl sichere auch der Posimeister däbey. Der Rendank
Rechnung machen kann. aber ist gemeiniglich einer derer Posisecretairs,
Aus diesem Ueberschuß pfleget man - guten (3 gie Esse befindet, Denn es ist zu mer
Grundsäken gemäs, keine Finanzrevenüe zu 2 7% * 11422
machen, sondern ihn vielmehr zum Behuf ken, daß in diesen Staaten das Intelligenz
S ,
anderer Policeyanstalten anzuwenden, Also wesen, wegen desto Degnemerer Bersendung
werden z, E, die Revenüen von denen breß: aden Wenn sei c< der Ueberschuß daD
lauischen Jntelligenzblättern mit zur Unter? „. , gie '
haltung der Arbeitshäuser in Brieg und nicht zu den Posteinkünften gerechnet, son?
auer, diejenige von denen berlinischen aber dect? wie gedacht, zum Behuf anderer nüßs-
e. lichen Policeyanstalten verwendet wird. Da-
zur. Unterhaltung des potsdamschen grosen her sießen 'alle Intelligenzaustalten. in aten
Waysenhauses verwendet. Anu andern Or- königlichen. dändern 3: 3) der obersten Di-
ten werden die Gassenlaternen davon erhal? 8 . >
1. Dergleichen Anwendungen machen sol- *ection des Generalpostamts zu Berlin, wo
Kn ry b < angenehm 9 und stopfen dann auch ein Generalinspector über sämtli-
che Anstalt noch angenehmer, <e Addreßcomtoirs und der Hauptrendant
zugleich denenjenigen, die aus Unversiand der Hauptintelligenzcasse bestellet ist (3)
über den landesväterlichen Zwang dabey sich genzea]l :
beklagen, oder die Sache gar als eine Plus? (a) Es kann dieses zum Begrif von dem JIntellis
macherey und neue Einnahme vor den Lan- genzwesen genug seyn» Sonst hat Herr von
desherrn ansehen, den Mund, Zun in Finer Petscewissensmat, 1. Sand,
.« 767. und im ersten Stück seiner göttingi?
CG * schen Policeyamtsnachrichten , von dieser Mas
ee terie gehandelt; so wie der sel. Canzler von
Was die Direction des Intelligenzwesens Kudewig u seinen gelehrten Anzeigen, Tom. 1.
betrift , so pfleget in denen königlich - preussiz P- X -25-+ Md in Derim fam 1727. ein Ums
a Zi 24 ; ständlicher Bericht von dem Intelligenzwerk ,
schen Landen in jeder grosen oder Hauptstadt, 17,55 äber Anmerkungen über den Nugßen
wo dergleichen Anzeigeblätter ausgegeben wund Gebrauch des Intelligenzwerks heraus,
werden, eine besondere Intelligenzcommission In denen leipziger Sammlungen, 3. Band,
angeordnet zu seyn , welche die Oberaufsicht p- 879. 1. f. finden sich Gedanken vom Intels
und Direction dieser Policeyanstalt hat; und Renn ine ri „aun Wenn
pfleget diese Commission aus einem oder mehr Eingesendetes Schreiben , worinnen verschie
Räthen, sowohl von der Regierung als der denes bey den öffentlichen Anzeigen angemerz
Cammer, zu bestehens zuweilen befindet sich ket wird«
Judentoleranzwesen,
nhalt.
*, X. Ob die Juden dem Lande nüßlich oder schädlich sind ? 5. 2. Das Recht, Juden aufzunehmen,
stehet allein dem Landesherrn zu. 6. 3. Policeymäsige Eintheilung der Juden, 5. 4. Juden
sollen nur in Städten wohnen. 5. 5. Juden soll man im Lande nicht zu stark anwachsen lassen.
5.6. Von der festgeseßten Zahl der kolorirken Stammjudein.5.7. Von Judenbedienten und ausseror-
lichen Schußjuden- 5+ 8« Vom Famulitio der Juden. 5.9. Von dem Besitz unbeiwegli-
dentlich hußj S
<er Güther. 5. 10. Von Berheyrathung der Juden. 8. 1T- 16. Von dencu den Juden zu ver?
stattenden Gewerben und Nahrungsarten. 5.17. Vom Waarenhandel der Juden. 5.18, Vom
Hausiren. 5.19-23. Des Herrn von Justi Meynung daß denen Juden die Handlung nige
y
>10»