Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

Einleitung. 
In dem Inhalte des vorigen Abschnittes glaubt der 
Verfasser die weiteren, allgemeineren Gesichtspunkte, zn 
welchen die Betrachtung des Schmerzengeldes führt, aus 
führlicher bezeichnet und das letztere verfolgt zu haben, 
wie es, in das allgemeine Rechtsleben unsres Vaterlaiwes 
eingeführt, nach den Anforderungen des letzteren sich prak 
tisch gestaltet. — Das Interesse, welches das Institut 
in letzterer Beziehung bot, war ein mannigfaltiges: Das 
selbe berührt die Frage über die Möglichkeit einer Verei- 
nigung des einheimischen mit dem römischen Rechte über 
haupt, spiegelt die Gruppe der im heutigen Rechte sich 
vorfindenden überlieferten einheimischen Rechtserschci- 
nungen in sich ab, nimmt in dieser Weise sowohl im ge 
meinen, als in dem, einer Vereinigung mit dem römi 
schen Rechte entgegenstrebenden Partikularrechte Stellung, 
und erfordert gleich dringend die Anwendung der Heil 
mittel, welche die Gesetzgebung sowohl als die Rechts 
wissenschaft bietet. — Hiemit ist bereits die weiter 
liegende Absicht bezeichnet, weßhalb die nmunchr folgen 
den speciellen Untersuchungen über die Schmerzengeld-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.