Full text: Theoretische Grundlagen und Ausführungsbestimmungen (1)

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Als Hilfspersonale während der Feldarbeit wurden Soldaten verwendet. Jedem Nivelleur sind vier 
Soldaten als Handlanger zugetheilt gewesen, die den jeweilig im Arbeits-Rayon dislocierten Truppen 
körpern entnommen waren. 
Die Nivellements erstrecken sich gegenwärtig über den westlichen, nördlichen und östlichen Tlieil 
der Monarchie in einer Länge von 19.000hm doppelt nivellierter Linien, wozu von 1873 bis 1895 dreißig 
Officiere durch längere oder kürzere Zeit beschäftigt waren, während noch Linien in Länge von ungefähr 
4000 km in centralen Theilen von Ungarn und in den südlichen Ländern doppelt zu nivellieren sind. 
Obwohl ein allgemeines Programm der in Österreich-Ungarn auszuführenden Nivellements ent 
worfen und genehmigt worden war, konnte dasselbe doch nicht immer eingehalten und so systematisch 
durchgeführt werden, wie es im Interesse der Arbeit wünschenswert gewesen wäre; denn das Nivellement 
hatte auch der Militär-Mappierung, im jeweiligen Aufnahms-Rayone, die für die Höhenbestimmungen 
nöthigen Ausgangscoten zu liefern und musste infolge dessen oft an einer Stelle abgebrochen und an einer 
anderen Stelle wieder aufgenommen werden. 
Dies hatte zur Folge, dass häufig die Polygonabschlüsse, ja selbst die Controlmessungen einzelner 
Linien, erst nach mehreren Jahren zustande kamen, und dass auch erst im Jahre 1895 das Nivellement 
im westlichen Theile der Monarchie, mit der Linie Amstetten—Klagenfurt abgeschlossen und nun zur 
Publication gelangen konnte, während dasselbe gleichzeitig im Norden und Osten der Monarchie bereits 
nahezu vollendet ist. 
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4. Festlegung der Nivellements. 
Die Festlegung der Resultate der ausgeführten Präcisions-Nivellements in der österreichisch-unga 
rischen Monarchie geschah, entsprechend den im Vorstehenden angeführten Beschlüssen, durch Fixpunkte 
folgender Arten: 
1. Durch Hauptfixpunkte. Dieselben sollen sogenannte Urmarken sein, gemäß den Beschlüssen in 
der zweiten allgemeinen Conferenz 1867, Punkt 5 (siehe Seite 16). 
Sie sind in solchen Gegenden und an solchen Localitäten hergestellt worden, dass aus geologischen 
und anderen Gründen Hebungen und Senkungen derselben nicht zu erwarten stehen. 
Das Präsidium der österreichischen Gradmessungs-Commission stellte die diesbezügliche Anfrage an 
die Direction der k. k. geologischen Reichsanstalt, welche in der Erwiderung die geeignetsten Locali 
täten im Gesammtgebiete der Monarchie bezeichnete, wo derlei Hauptfixpunkte hergestellt werden können. 
Es heißt in dieser Erwiderung unter anderem: 
„Wohl die günstigsten Bedingungen im Bereiche der ganzen Monarchie dürfte das Granit- 
Plateau nördlich von der Donau in Oberösterreich und im südlichen Böhmen darbieten. 
„In den Alpenländern dürften sich in dem Querstockc des Bachergebirges und in dem Granit 
„nördlich von Brixen, in Ungarn im Pressburger Gebirge oder in einem der anderen krystallinischen 
„Stöcke der Westkarpathen, dann etwa im Granitgebiete nordöstlich von Stuhlweißenburg, ferner in 
„Siebenbürgen in der krystallinischen Grenzkette leicht an vielen Stellen geeignete Punkte wählen 
„lassen.“ 
Zuschrift der k. k. geologischen Reichsanstalt vom 2. Jänner 1878. 
Gezeichnet: Hauer.
	        
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