Full text: Vorlesungen über die Experimentalphysik (Zweiter Theil)

228 Besondere Naturlehre. 
§. IOZZ. Wenn das Auge Gegenstände sehen soft, 
so muß der Sehewinkel eine gewisse Grösse haben, ist 
der Gegenstand so klein, oder so entfernt, daß der Se 
hewinkel zwischen einer Minute und einer halben Minute, 
oder zwischen 30 und 60 Secunden fallt, so Hort der Ge 
genstand auf, dem menschlichen Auge sichtbar zu seyn, 
welches freylich einige Ausnahmen, nach der Beschaffen 
heit des Auges, leidet; verschiedene Thiere sehen die 
Gegenstände unter weit geringern Sehewinkeln, beson 
ders die Raubvögel, welche in einer weit grossen Entfer 
nung, als andern Thieren oder Menschen möglich wäre, 
ihre Beute erblicken und deutlich sehen. 
§. io <4. Leuchtende Gegenstände werden dem Auge 
noch unter solchen! Sehewinkel sichtbar, unter welchem 
bloß erleuchtete Gegenstände unsichtbar sind; man sieht 
daher leuchtende Gegenstände in weit groffern Entfernun 
gen, als erleuchtete. 
§. 1035. Die Kristallinst im Auge bildet, wie ich es 
bey den convexen Gläsern bewiesen habe (§.962), die 
Gegenstände hinter sich, nach der Verschiedenheit ihrer 
Entfernung vom Auge, in verschiedenen Entfernungen ab. 
§. l vz6. Da ein gesundes Auge verschieden entfernte 
Gegenstände deutlich sieht, zum deutlichen Sehen aber 
die Abbildung des gesehenen Gegenstandes auf der Netz 
haut geschehen muß, so muß auch das Auge das Vermö 
gen besitzen, seineEinrichtung zu ändern, um auf grössere 
und geringere Entfernungen deutlich zu sehen, es muß 
daber bey mehr entfernten Gegenständen entweder die 
Kristallinst sich dem Boden des Auges, oder die 
Netzhaut sich der Kristallinst nähern, oder die Convexi- 
tät der Kristallinst, durch eine Art der Zusammenziehung 
in ihrerDicke, verminderljwerden und bey nahen Gegen 
ständen muß das entgegengesetzte erfolgen; auf welche von 
diesen Arten, diese Veränderung der Einrichtung des Au 
ges geschieht, ist bis jetzt noch nicht entschieden und die 
Meinungen der Naturforscher sind sehr getheilt. 
§. 1037.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.