Für einen Vergleich müssen für alle Kammern gleiche Voraussetzungen angenommen
werden. Wir haben hierfür den gleichen Bildmaßstab gewählt. Als Paßpunkte habe ich
für jedes Aufnahmepaar einen solchen in der Mitte und je einen in den Ecken angenommen.
Letztere sollen auch für die benachbarten Aufnahmen in der Flugrichtung und seitwárts dazu
verwendet werden kónnen. Dies ergibt im Durchschnitt zwei Punkte pro Paar, was als Mini-
mum zu bezeichnen ist. Zu den drei der Konvergentkammer reservierten Spalten 10—-12 ist
folgendes zu bemerken. Spalte 10 betrifft Aufnahmen, die entsprechend den Abb. 1 bzw. 3
gemacht wurden und die wir als ,,normal'* bezeichnen wollen. Spalte 11 enthält Aufnahmen,
die sich ,,voll* iiberdecken und deren Konvergenzpunkt um 169, vorverlegt ist (Paar 0,—0,’
in Abb. 3). Aufnahmen dieser Art diirften die Regel bilden. In Spalte 12 ist der Konvergenz-
punkt um 329%, vorverlegt, so daß sich ein noch etwas größeres Basisverhältnis ergibt (0,—0,
in Abb. 3).
l. Vergleich hinsichtlich ,,Wirtschaftlichkeit"
Den dehnbaren Begriff der ,,Wirtschaftlichkeit* móchte ich nur auf diejenige Arbeits-
gattungen angewendet wissen, bei denen sich wesentliche Unterschiede in den Arbeitszeiten
und Kosten ergeben. Es sind dies die Papunktbestimmung und die Einpassung sowie
deren Nebenarbeiten. Der Arbeitsaufwand hierfür ist abhängig von der Anzahl der Bildpaare
und der Gestehungspreis von der Anzahl Bildpaare pro Flächeneinheit.
Seitdem die Photogrammetrie auch auf die Katastervermessung übergegriffen hat, hat die
Frage nach den Gestehungskosten der Paßpunkte an Wichtigkeit zugenommen. Die Bestim-
mung hat sozusagen mit der Genauigkeit einer Triangulation 4. Ordnung zu erfolgen. Damit
steigen die Kosten und das Interesse an einer Verminderung der Zahl der notwendigen Paß-
punkte. Auch die Navigationsmethoden bei Aufnahmen für Katastervermessungen werden
sich vermutlich dieser Forderung anpassen müssen. Die Ziffern 11 und 12 der Tabelle zeigen die
bei Annahme gleichen Bildmaßstabes und eines mittleren Basisverhältnisses für die
Konvergentaufnahmen von 0.56 (Spalte 11) bestehenden Unterschiede hinsichtlich der aus-
wertbaren Flächen und der Anzahl der nötigen Paßpunkte.
Ein anderes Bild ergibt sich, wenn die gleiche Flughöhe als Vergleichsgrundlage ge-
nommen. wird (Ziffer 13). Für die Weitwinkelkammern vervierfachen sich die auswertbaren
Flächen nahezu. Infolge größerer Flughöhe, größerer Basis und kleineren Bildmaßstabes ver-
mindern sich anderseits die hohen Genauigkeiten nach den bekannten Fehlergesetzen für
Parallelaufnahmen ebenfalls um etwa das Vierfache. Auswertbare Fläche und Genauigkeit
bedingen sich gegenseitig im umgekehrten Sinne. Ein Vergleich der Kammern ist daher nur
möglich, wenn beide berücksichtigt werden.
2. Vergleich hinsichtlich Genauigkeit
Dem Leser, der mir bis hierher gefolgt ist, muß ich leider eine Enttäuschung bereiten. Die Zeit,
um einen gültigen Genauigkeitsvergleich zu machen, ist heute noch verfrüht. Wir selbst
arbeiten. zwar seit langem mit der Konvergentkammer. Aber wir können die Ergebnisse aus
den mit dreißigjähriger Optik gemachten Aufnahmen nicht vergleichen mit denen aus Weit-
winkelaufnahmen mit Hochleistungsoptik. Wenn wir eines sagen können, so ist es wenigstens
das, daß uns die Ergebnisse der Konvergentkammer, trotz viel schlechterer Bildqualität,
besser befriedigt haben als diejenigen der Normalkammern mit Hochleistungsoptik und bei
gleichem Bildmaßstab. Die verschiedenen Basisverhältnisse mögen dabei allerdings eine Rolle
gespielt haben. Vergleiche in der Literatur sind mir ebenfalls nicht bekannt.
Für die Dispositionen in der Praxis wäre es außerordentlich wichtig, Vergleichszahlen für
die Höhenfehler der verschiedenen Kammern zu haben, wenn der Fehler der Konvergent-
kammer gleich eins gesetzt wird und zwar bei gleichem Bildmaßstab, gleicher Flughöhe und
gleicher auswertbarer Fläche (das heißt entsprechender Flughöhe). Da man es mit einer ganzen
Reihe von Einflüssen zu tun hat, so kann die Frage der Genauigkeit nur durch streng syste-
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