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Bei tempordren Stichproben handelt es sich um Stichproben, welche
in der Regel einer einmaligen Bestandesmessung dienen und die nicht
im Gelände markiert werden. Sie werden von markanten Karten- oder
von Luftbildpunkten aus eingemessen. Die definitive Bestimmung des
Zentrums muß durch Kompaß und Meßband erfolgen. Der letzte Abschnitt
der Messung, speziell der Endpunkt darf nicht subjektiv sondern muß
objektiv festgelegt werden (aus mathematisch-statistischen Gründen).
Aus rationellen Gründen wird nicht jede Probefläche geometrisch ge-
messen, sondern ein eingemessener Probepunkt als Eckpunkt eines
rechteckigen oder quadratischen Traktes benutzt. Durch diese Trakt-
aufnahme verteilt sich die Anmarschzeit zu einem Probepunkt auf
mehrere Probeflächen. Man kann eine Kombination von fixen und varia-
blen Probeflächen im Trakt aufnehmen.
Auf Traktproben werden in der Regel konzentrische Kreise für die Er-
mittlung der Stammzahlhäufigkeit aufgemessen und eine Bitterlich-
Stichprobe für die Schätzung der Grundfläche ausgeführt. Zusätzlich
wird ein Schwenk mit dem Bitterlich-Relaskop (Telerelaskop) um
400 g (Neugrad) vom Mittelpunkt aus gemacht. Er soll sicherstellen,
daß auch größere Bäume ihrem Vorkommen angemessen durch die Stich-
probe repräsentiert werden. Auf der terrestrischen Probefläche sind
zu bestimmen: Azimut (Winkel zwischen Nordrichtung und Ort des
Baumes); Abstand vom Probeflächen-Zentrum; Baumart; Durchmesser m.R.
in Brusthöhe gemessen mit dem Umfangmeßband auf Teilung; ein oberer
Stammdurchmesser; Rindenstärke; Höhe bis zum Kronenpunkt; Totalhöhe;
Qualitätsmerkmale; Stubbenzählung bzw. Jahrringmessung; ferner Jung-
wuchs, Schäden u.a. vgl. Bildtafel.
Der Mittelpunkt einer permanenten Kontrollstichprobe wird durch das
Einschlagen eines ca. 30 cm langen Eisenrohrs festgelegt. Mit einem
Metalldetektor lassen sich die Rohre bei der Folgeinventur wieder
auffinden.
Die Ausrüstung der MeBtrupps für die kombinierte Waldinventur besteht
aus Präzisionsgeräten, die bei wenig Eigengewicht die erforderliche
Genauigkeit besitzen: 1.) Gerät zum Einmessen der Stichproben mit
Parallelverschiebung mit Bussole und Meßlatte; 2.) Telerelaskop mit
Basislatte; 3.) Relaskop; 4.) Gerät zur Panoramaaufnahme von Stich-
proben; 5.) Parabolkluppe zur Aufnahme eines zweiten Durchmessers
mit Stange; 6.) Metalldetektor zum Aufsuchen der Probezentren (Eisen-
rohr); 7.) Sprechfunkgerät; 8.) Zuwachsbohrer; 9.) Suunto-Höhenmesser;
10.) Umfangmeßband (x - Teilung) und Entfernungsmeßband (Stahl) zum
Aufkurbeln; 11.) Schreibbrett mit Aufnahmeliste bzw. Port-a-Punch-
oder Mark-Sensing-Karten; 12.) selbstregistrierende Kluppe. (vgl.
Bildtafel).
Im Sinne der Continvous Forest Inventory (CFI) sollen 20-50 % der
jährlich aufgemessenen Probeflächen permanent markiert werden.
In den folgenden Jahren kann dann ein Teil permanenter und ein Teil
neu hinzugekommener Probeflächen - (auch temporär) - vermessen werden.