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flaches Gelände steiles Gelände
durchschnittliche Geldndeneigung tga 0.00875 0.621
(Tangentenmittel)
daraus errechneter Bóschungswinkel a 5. 0? 31.8?
untersuchte Höhenlinienlänge s 4. 76 km 3.21 km
durchschnittl. Hóhenfehler (Differenz)
a) konventionell - konventionell 0.24 m 0.45 m
b) abgeleitet - konventionell 0.21 m 0.88 m
durchschn, Richtungsfehler (Differenz)
a) konventionell - konventionell 17.8% 8. 4°
b) abgeleitet - konventionell 20. 4° 13. 9°
Die erhaltenen Werte lassen folgende Interpretation zu :
1) Während die Hohenfehler im flachen Gebiet etwa von der gleichen Gróssenordnung sind (mit
einem leichten Vorteil für abgeleitete Linien) erweisen sich die abgeleiteten Linien im steilen
Gebiet eindeutig unterlagen. Sie gehorchen demnach mehr dem Fehlergesetz tachymetrisch
ermittelter Höhenlinien, die ja ebenfalls abgeleitet und nicht direkt bestimmt sind. Dieses Fehler-
gesetz ist z. B. auch der Fehlergrenze für die Deutsche Grundkarte 1:5 000 zugrundegelegt, welche
mit (0, 4 + 5 tgœ) Meter für steiles Gelände eine recht grosse Toleranz zulàásst. Die Neigungsab-
hängigkeit des Hôhenfehlers direkt gezogener Linien ist dagegen nur wenig ausgeprägt, sodass
sich bei ihnen eine wesentlich kleinere Toleranz einhalten liesse. Die noch nicht dem Fehlergesetz
photogrammetrischer Höhenlinien angepasste Fehlergrenze der Deutschen Grundkarte erweist
sich also für die aus Profilen abgeleiteten Höhenlinien als recht günstig, zumal auch für den Form-
fehler keine Vorschriften existieren.
2) Der Richtungsfehler ist bei direkt gezogenen Höhenlinien eindeutig geringer als bei abgeleiteten.
Diese Tendenz ist im steilen Gelände noch stärker ausgeprägt als im flachen. Das Vorhandensein
eines verhältnismässig grossen Richtungsfehlers zwischen den gezogenen Linien im flachen Gebiet
ist wohl auf die bekannte Tatsache zurückzuführen, dass das Aufsuchen der Höhenlinie und das
Feststellen der Fortschreitungsrichtung bei geringer Geländeneigung unsicher, ja sogar unmöglich
wird, weshalb man in solchen Fällen besser zur punktweisen Festlegung, der Linie übergeht. Die
gezogene Linie zeigt also im flachen Gebiet grosse Abweichungen von ihrer wahren Richtung. Im
steilen Gelände hingegen ist die Richtung sehr sicher und die Richtungsdifferenzen gegenüber den
abgeleiteten Linien sind durch tatsächliche Formverluste der letzteren infolge automatischer
Glättung zu erklären.
Wenngleich der Richtungsfehler bereits eine gewisse generelle Aussage über die Form-
genauigkeit macht, zeigt doch erst die visuelle Überprüfung wichtige Formeigenheiten der abge-
leiteten Linien auf, Aus dem Vergleich der Abbildungen 1 u. 2 (Beilage) lassen sich folgende
Aussagen machen :
1) Es ist bei abgeleiteten Linien ein genereller Formenverlust festzustellen, insbesondere in
steileren Gebieten. So werden z. B. über mehrere Höhenlinien durchgehende Formen (bei A) unter-
brochen, bzw. es bleiben willkürlich Ausschläge der Linien bestehen. Kanten, z. B. Felsansätze,
verschwinden häufig.
2) Die Geländeneigung wird in kleineren Bereichen oft verfälscht (z. B. künstliche Böschung bei
B, natürliche Böschungen bei C und D). Versteilungen in den Felsgebieten (z. B. bei E) sind nicht
erkennbar, da auch die horizontalen Schichtlinienabstände einer Glättung unterzogen sind.
3) Das Höhenlinienbild zeigt eine gewisse Richtungsabhängigkeit. So sind etwa die Wellen in den
Höhenlinien bei F und die Formverfälschung in der Böschung bei C und D durch die Richtung der
abgefahrenen Profile zu erklären,
13.