gerade so bewiesen werden kann, wie die Guldinische
Regel).
In Fig. 10
sei SS' die Pro
jection der
Curve, welche
die Schwer
punkte aller
Profile verbin
det auf die
Bahnkrone,
AA die Balin-
axe, M der
Krümmungs
mittelpunkt
derselben für
das Profil P Q,
R der Krüm
mungsradius.
Der Abstand dieses Profils, auf der Axe gemessen, vom
Anfang A der Sektion sei = x, der Abstand vom benach
barten Profil Pi Qi sei Jx, Js das im Schwerpunkt von P Q
errichtete, bis an das Profil P1Q1 verlängerte Loth, so ist
Js : Jx — R e : R,
wo e den Abstand der Projectionen der Bahnaxe und des
Schwerpunktes des Profils P Q bezeichnet.
Also ist Js = Jx ^1 -j-
folglich Y = J p ds = J* p dx -f- j' ^
wo die Integration auf die ganze Länge des zu berechnenden
Bahnabschnittes auszudehnen ist. Diese Gleichung liegt allen
spätem Entwicklungen zu Grunde. — Alles was hier von
einem Bahndamme gesagt ist, gilt ohne Weiteres auch von
einem Bahneinschnitte.
Ich gehe nun zur Werthbestimmung von V über.