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hange, von höchstens zehn Standpunkten aus, aufzunehmen;
welche Standpunkte so an der Höhe hin gewählt werden
können, daß von denselben aus jeder besiimmenswerthe
Punkt auf dieser Strecke doppelt und dreifach besehen und
visirt ist. Um das Thal der Erbach fernerweit aufnehmen
zu können, muß sich der Aufnehmer an dem Holzrande, an
der Ziegenleite und auch jenseit des Thales, so weit der
Papierrand noch Terrain faßt, Richtobjekte in Grund legen,
nach welchen jeder Standort unten im Thale bestimmt wer
den kann. Auch hier bedarf es nur 3 oder 4 Stände, um die
ausgezeichneten Sträucher am Bachufer zu bestimmen, nach
welchen der Lauf des Baches eingezeichnet werden kann.
Der Wald wird sich am beßten aufnehmen lassen,
wenn man von da, wo die Wege vom Forsihaufe aus in
den Wald treten und wo sich die Standpunkte durch Rück
wärts-Einschneiden bestimmen lassen, solche mit abzuschrei
tenden Standlinien nach §. 29. verfolgt. Wobei denn von
den Standorten, wo der Wald licht ist, Durchschnittlinien
abgeschnitten werden können, auf welchen bemerkt wird, wo
sie die Wege durchschneiden oder andere Gegenstände treffen.
Trägt man diese Linien und die von denselben getroffenen
Gegenstände auf, so dienen sie der Messung, die auf den
Fahrwegen oder Waldlücken hingeführt wird, zur Prüfung.
(Bei solchen Wegen, die mit den Holzfchlägen veränderlich
sind, ist es unnöthig, mit so großer Genauigkeit zu verfah
ren, man kann die Zeit lieber auf die Bestimmung wich
tigerer Dinge verwenden.) Die Erbach mit ihrer Thal
sohle kann hier nicht aufgenommen werden, sobald die an
dere Thalwand auch mit Wald bedeckt ist, es sey denn,
daß von einer Gegend mit sichern Standlinien hieher ge
messen werden könnte. Wäre aber die andere Thalwand
frei, und mithin die Bach und ihre Thalsohle übersehbar,
so nimmt man sie erst auf dem angrenzenden Blatte auf.