Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

Spezielle Regeln zu Muster 9. und 10. 
1. Berechnung’ aus rechtwinkligen Koordinaten und 
Messungszahlen. 
a. Berechnung des Polygoninhaltes aus den Koordinaten 
der Messungspunkte. 
1. 
Bei der Berechnung des Polygoninhaltes aus den Koordinaten 
der Messungspunkte gilt als Regel, dass die in Betracht kommenden 
Polygon- und Kleinpunkte mit den zugehörigen Ordinaten und Abscissen 
in rechtläufiger Aufeinanderfolge (d. h. in der Richtung von Norden 
über Osten, Süden, Westen) in die Spalten 3. bis 5. des Berechnungs 
formulars nach Muster 10. eingetragen werden, wobei die Rechnung 
selbst an jedem beliebigen Punkte des Polygons beginnen kann (vergl. 
Regel 8-)- 1 ) 
2. 
Die Eintragung der Vorzeichen der Koordinaten der Messungs 
punkte in die Spalten 4. und 5. des Berechnungsformulars ist nur in 
dem Falle erforderlich, wenn in einem und demselben Polygon die 
Abscissen unter sich oder die Ordinaten unter sich verschiedene 
Vorzeichen haben. 
Die nach Art dekadischer Ergänzungen geschriebenen Koordinaten 
zahlen (Anw. IX. §. 3.) werden in der Regel ganz wie gewöhnliche 
positive Zahlen behandelt. Wenn aber für das Polygon, dessen In 
halt berechnet werden soll, beiderlei Arten von Werthen — unter 
den Ordinaten für sich oder unter den Abscissen für sich — je mit 
einander vermischt vorkommen, was der Fall ist, wenn das zu be 
rechnende Polygon von einer oder von beiden Koordinatenachsen 
durchschnitten wird, so müssen entweder die in dekadischen Ergän 
zungen ausgedrückten Werthe in die gewöhnliche Form negativer 
Werthe umgesetzt, oder es muss allen Ordinaten bezw. allen Abscissen 
eine konstante Zahl — am zweckmässigsten 10 oder eine Potenz 
von 10 — additiv oder subtraktiv zugelegt und hierdurch die gleiche 
Form für alle Ordinaten bezw. Abscissen hergestellt werden. Vergl. 
auch Regel 3. 
r) Vergleiche Gauss »Die Theilung der Grundstücke«. Berlin 1878- §• xi. und 
§. 13. Seite 2,0.
	        
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